Heinen: Vernünftige Einigung bei Kinderbetreuungskosten
Berlin (ots)
Anlässlich der Einigung der Koalitionspartner bezüglich der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Mit der Einigung bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ist ein vernünftiger Kompromiss erzielt worden. Damit wird eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Haushalt verstärkt. Die Koalitionsfraktionen haben einen Schritt getan, um bestehende erhebliche Nachteile bei Kinderbetreuung und Berufstätigkeit der Eltern abzubauen. Schließlich will heute ein großer Teil der jungen Frauen (so selbstverständlich wie die jungen Männer) im Beruf bleiben, auch wenn sie Mutter werden.
Kinderbetreuungskosten können bis zu einer Höhe von zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Jahr und Kind, höchstens bis zu einer Grenze von 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Das heißt im Einzelnen: Während Alleinverdiener die Kinderbetreuungskosten bei Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren steuerlich absetzen können, können Doppelverdiener und Alleinerziehende die Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten bei Kindern im Alter von null bis 14 Jahren absetzen. Damit wird den Bedürfnissen von Doppelverdienerhaushalten, insbesondere mit zwei oder mehr Kindern, und Alleinerziehenden Rechnung getragen.
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