Börnsen/Michalk: Konkretes Zeit- und Schwerpunktkonzept für den Umgang mit Stasi-Unterlagen notwendig
Berlin (ots)
Zwei Wochen nach der Wiederwahl von Marianne Birthler zur Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes legte sie dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien einen Bericht über die Arbeit ihrer Behörde vor. Hierzu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die zuständige Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe, Maria Michalk MdB:
Auch 15 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit noch nicht abgeschlossen. Das zeigt sich in dem ungebrochenen Willen der Bürgerinnen und Bürger auf Akteneinsicht, auch wenn Rückgänge zu verzeichnen sind. Die verbindliche Regelung auf Amtsprüfung bei Stasiverdacht endet in diesem Jahr. Bei begründetem Anlass muss jedoch weiterhin im Einzelfall die Amtsprüfung möglich sein. Deshalb muss die Behörde entsprechend dem gesetzlichen Bedarf ausgerichtet bleiben. Dabei ist es aus systematischen Gesichtspunkten notwendig, die vorhandenen Akten mittelfristig ins Bundesarchiv zu überführen. Dafür sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Zweckbindung bei der Herausgabe von Akten und die unterschiedliche Verwendung von Mitarbeiter- und Täterunterlagen als weitere Kriterien bei der Gesetzgebung müssen beachtet werden. Insgesamt sind ein Zeit- sowie ein Personalkonzept für die Behörde in den nächsten Monaten notwendig.
Die Gleichstellung der externen und internen Forschung ist beim Zugang zu den Unterlagen des Archivs ein weiteres Themenfeld, wobei der Schutz der Betroffenen weiter sichergestellt sein muss. Auch die modellhafte Anwendung von neuen Methoden eines elektronischen Bildbearbeitungssystems für die Wiederherstellung der Akten und damit ihrer Nutzung ist als eine weitere Aufgabe zu gestalten. Ein Pilotprojekt um den Aussagewert der insgesamt 16.000 vorhandenen Schnipselsäcke ist zu prüfen. Es gilt, mit Augenmaß jetzt nach 15 Jahren nicht eine Ausweitung der Arbeit der Behörde vorzunehmen, sondern eine gezielte Schwerpunktsetzung.
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