Fromme: Es muss auch Verbesserungen für die Opfer des SED-Unrechts geben
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte über das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (TOP 13) erklärt der Vorsitzende der Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Mit den Änderungen bei den Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und beim Gesetz über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet setzt der Deutsche Bundestag die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts um.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. November 2001 unter anderem die Vorschriften des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) über den Wegfall bestimmter Versorgungsansprüche aus den vier Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR, z. B. bei Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der DDR, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Verfassungsverstoß durch eine Neuregelung zu beseitigen.
Der Bundesgesetzgeber kommt mit den heute in 1. Lesung debattierten Gesetzesänderungen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts bei der Hinterbliebenenversorgung, beim Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet und durch Änderungen bei der Einbeziehung der Angehörigen des Sonderversorgungssystems der DDR in den Geltungsbereich des Gesetzes, nach.
Diese vom Bundesverfassungsgericht verlangten Verbesserungen, von denen auch ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit profitieren, dürfen nicht geschehen, ohne für die Gruppe der Opfer der SED-Diktatur Verbesserungen zu erreichen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dringt daher auf eine rasche Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD.
Dort wurde wörtlich vereinbart: "Wir wollen die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen verbessern. In Frage hierfür kommen unter anderem die Aufstockung der Mittel für die Häftlingshilfestiftung, die Einführung einer Opferpension oder die Einrichtung eines effektiven Verfahrens zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden."
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in der letzten Wahlperiode einen Antrag auf Einführung einer Opferpension (Drucksache: 15/ 932) gestellt. Dieser ist aber an der damaligen Regierungskoalition gescheitert.
Auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag nimmt die Union ausdrücklich Bezug und fordert eine rasche Umsetzung von Verbesserungen zu Gunsten der Opfer der SED-Diktatur.
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