Klöckner: Entwurf für neues Versicherungsvertragsrecht geht in die richtige Richtung
Berlin (ots)
Zu den heute vom Bundesjustizministerium vorgestellten Eckpunkten des neuen Versicherungsvertragsrechts erklärt die Verbraucherschutzbeauf-tragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Der Entwurf zum neuen Versicherungsvertragsgesetz, der heute vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurde, greift viele Forderungen der Union auf. Für die Verbraucher bedeuten die Neuregelungen in zahlreichen Punkten echte Verbesserungen - darum wird das vorgestellte Papier von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt.
Die Versicherten werden in vielen Bereichen bessere Informations- und Beratungspflichten wahrnehmen können. Verletzt der Versicherer diese Pflichten, hat der Verbraucher zukünftig ein Schadensersatzrecht. Das entspricht dem Unionsentwurf, Verbraucher zu einer informierten und mündigen Marktteilnahme zu befähigen. Verbraucher müssen mit den Anbietern auf gleicher Augenhöhe stehen! Deshalb ist die Regelung richtig, dass Kunden bereits vor Vertragsabschluss über alle Vertragsbestimmungen informiert werden müssen. Bislang sind ihnen diese wichtigen Informationen meist erst mit dem Versicherungsschein ausgehändigt worden. Vernebelungstaktiken sind weder verbraucherfreundlich, noch wirtschaftlich nachhaltig.
Insbesondere bei den Lebensversicherungen - die volumenmäßig und bezüglich der Altersvorsorge einen Großteil der Versicherungen ausmachen - ist eine Änderung vonnöten: Inhaber einer Lebensversicherung dürfen auch bei vorzeitiger Kündigung nach wenigen Jahren nicht mehr leer ausgehen! Denn bis dato zehren fast immer die Abschlusskosten die eingezahlten Prämien auf.
Dass Kunden künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den so genannten stillen Reserven bzw. Überschüssen erhalten sollen, ist seit langem Unionsforderung. Somit ist es zu begrüßen, dass die Justizministerin diesen Vorschlag aufgreift.
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