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Zöller/Widmann-Mauz: Einigung der Koalition zum Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz

Berlin (ots)

Anlässlich der Beratungen zum Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der 
Arzneimittelversorgung erklären der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und die 
stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner 
MdB sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die 
gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. 
Carola Reimann MdB:
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung sind
im vergangenen Jahr um etwa 16 % bzw. 3,5 Mrd. Euro gestiegen. Der 
Kostenanstieg ist etwa doppelt so hoch wie der von der 
Selbstverwaltung vereinbarte Zuwachs und verstößt gegen die 
Arzneimittelvereinbarungen für das Jahr 2005. Eine Fortsetzung der 
hohen Ausgabenzuwächse in den Folgejahren würde die 
Beitragssatzstabilität gefährden.
Ausgehend von der Koalitionsvereinbarung zur 
Arzneimittelversorgung haben sich die Gesundheitspolitiker der 
Koalitionsfraktionen auf ein umfassendes Maßnahmenpaket für mehr 
Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung verständigt. 
Medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen sollen damit 
vermieden werden.
Entgegen anderer Behauptungen werden die Patientinnen und 
Patienten auch in Zukunft nicht weniger oder qualitativ schlechtere 
Arzneimittel verordnet bekommen, sondern wie bisher alles was 
medizinisch notwendig ist.
Die individuelle Verantwortung des Arztes für sein 
Verordnungsverhalten wird durch die Bonus-Malus-Regelung gestärkt. 
Treffen Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam mit den 
Landesverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen, mit denen dieselben
Ziele zur Veränderung des strukturellen Verordnungsverhaltens und zur
Einsparung bei Arzneimitteln erreicht werden können, greift die 
Bonus-Malus-Regelung nicht. Damit erhält die Selbstverwaltung einen 
größeren Gestaltungsspielraum. Zur Gewährleistung einer 
therapieadäquaten Versorgung ist bei der Ermittlung der 
Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit 
("Tagestherapiekosten") die Indikationsstellung zu berücksichtigen. 
Auch soll der Malus erst ab einem Überschreitungsbetrag von 10 % 
wirksam werden. Ergänzend muss Praxissoftware, die von Ärzten bei der
Verordnung von Arzneimitteln verwendet wird, künftig zertifiziert 
werden und manipulationsfrei sein.
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich 
darauf verständigt, den Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, 
ihre Patienten von Arzneimittelzuzahlungen zu befreien, wenn sie beim
Arzt auf die Verordnung eines besonders preiswerten Präparates 
drängen. Preiswert ist ein Präparat, dessen Apothekenabgabepreis 30 %
unter dem Festbetrag liegt. Mit dieser Maßnahme wird die 
Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und der Preiswettbewerb 
bei den Herstellern unterstützt.
Der Kompromiss zur Neuregelung bei der Bildung von Festbeträgen 
erhöht die Flexibilität der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der
Festbetragsfestsetzung, sichert gleichzeitig eine ausreichende 
Arzneimittelauswahl zum Festbetrag und ermöglicht es, das angestrebte
Einsparvolumen zu erreichen. Durch das Verbot von Naturalrabatten 
werden darüber hinaus weitere Wirtschaftlichkeitsreserven 
erschlossen. Daneben sind eine Reihe weiterer Detailregelungen 
vereinbart worden. So sollen Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, 
durch den Abschluss von Rabattverträgen für ihre Versicherten die 
Aufzahlung bei Arzneimitteln zu verhindern, deren Preis oberhalb des 
Festbetrags liegt. Außerdem werden Krankenhäuser stärker zur 
Beachtung einer wirtschaftlichen Verordnung bei Entlassung aus der 
stationären Behandlung verpflichtet.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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