Zöller/Widmann-Mauz: Einigung der Koalition zum Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner MdB sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Carola Reimann MdB:
Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im vergangenen Jahr um etwa 16 % bzw. 3,5 Mrd. Euro gestiegen. Der Kostenanstieg ist etwa doppelt so hoch wie der von der Selbstverwaltung vereinbarte Zuwachs und verstößt gegen die Arzneimittelvereinbarungen für das Jahr 2005. Eine Fortsetzung der hohen Ausgabenzuwächse in den Folgejahren würde die Beitragssatzstabilität gefährden.
Ausgehend von der Koalitionsvereinbarung zur Arzneimittelversorgung haben sich die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen auf ein umfassendes Maßnahmenpaket für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung verständigt. Medizinisch nicht notwendige Ausgabensteigerungen sollen damit vermieden werden.
Entgegen anderer Behauptungen werden die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft nicht weniger oder qualitativ schlechtere Arzneimittel verordnet bekommen, sondern wie bisher alles was medizinisch notwendig ist.
Die individuelle Verantwortung des Arztes für sein Verordnungsverhalten wird durch die Bonus-Malus-Regelung gestärkt. Treffen Kassenärztliche Vereinigungen gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen, mit denen dieselben Ziele zur Veränderung des strukturellen Verordnungsverhaltens und zur Einsparung bei Arzneimitteln erreicht werden können, greift die Bonus-Malus-Regelung nicht. Damit erhält die Selbstverwaltung einen größeren Gestaltungsspielraum. Zur Gewährleistung einer therapieadäquaten Versorgung ist bei der Ermittlung der Durchschnittskosten je definierter Dosiereinheit ("Tagestherapiekosten") die Indikationsstellung zu berücksichtigen. Auch soll der Malus erst ab einem Überschreitungsbetrag von 10 % wirksam werden. Ergänzend muss Praxissoftware, die von Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln verwendet wird, künftig zertifiziert werden und manipulationsfrei sein.
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, den Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Patienten von Arzneimittelzuzahlungen zu befreien, wenn sie beim Arzt auf die Verordnung eines besonders preiswerten Präparates drängen. Preiswert ist ein Präparat, dessen Apothekenabgabepreis 30 % unter dem Festbetrag liegt. Mit dieser Maßnahme wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und der Preiswettbewerb bei den Herstellern unterstützt.
Der Kompromiss zur Neuregelung bei der Bildung von Festbeträgen erhöht die Flexibilität der Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Festbetragsfestsetzung, sichert gleichzeitig eine ausreichende Arzneimittelauswahl zum Festbetrag und ermöglicht es, das angestrebte Einsparvolumen zu erreichen. Durch das Verbot von Naturalrabatten werden darüber hinaus weitere Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen. Daneben sind eine Reihe weiterer Detailregelungen vereinbart worden. So sollen Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, durch den Abschluss von Rabattverträgen für ihre Versicherten die Aufzahlung bei Arzneimitteln zu verhindern, deren Preis oberhalb des Festbetrags liegt. Außerdem werden Krankenhäuser stärker zur Beachtung einer wirtschaftlichen Verordnung bei Entlassung aus der stationären Behandlung verpflichtet.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell