Götz: Reformbedarf bei Unternehmensbesteuerung ist unstrittig
Berlin (ots)
Zu den vom Sachverständigenrat und von der Stiftung Marktwirtschaft vorgestellten Reformmodellen zur Unternehmensbesteuerung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die weit überwiegende Mehrheit der Wirtschafts- und Steuerexperten fordert eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle Unternehmensrechtsformen Änderungen mit sich bringt. Dabei ist klar, dass Alternativen für die Gewerbesteuer kein Tabu sein können und die Kommunalfinanzen auf eine neue Basis gestellt werden müssen.
Die Vorberatungen mit den Experten sind noch in vollem Gange. Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen haben sich noch nicht auf ein bestimmtes Reformmodell festgelegt. Zunächst gilt es, die verschiedenen Vorschläge steuerpolitisch zu prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu untersuchen. Quasi als Brücke bis zu dieser großen Unternehmenssteuerreform werden die Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verbessert. Diese Anhebung der degressiven Abschreibung auf höchstens 30 % wird bis zum 31. Dezember 2007 befristet.
Bis zum 1. Januar 2008 soll eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit kommunalem Hebesatzrecht geschaffen werden. Ziel ist es, die Kommunalfinanzen mit der Reform der Unternehmensbesteuerung auf eine solide Basis zu stellen. Deshalb werden wir mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen ausgewogene Lösungen finden.
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