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Widmann-Mauz: Zuzahlungsbefreiungen und Alternativen zur Bonus-Malus-Regelung

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines
Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der 
Arzneimittelversorgung erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich 
darauf verständigt, Krankenkassen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre 
Patienten von Arzneimittelzuzahlungen zu befreien, wenn sie beim Arzt
auf die Verordnung eines besonders preiswerten Präparates drängen. 
Preiswert ist das Präparat in diesem Sinne, wenn der 
Apothekenabgabepreis 30 % unter dem Festbetrag liegt. Mit dieser 
Maßnahme wird die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt und 
ein Preiswettbewerb bei den Herstellern ausgelöst.
Ferner kann die Bonus-Malus-Regelung vermieden werden, wenn die 
Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztlichen 
Vereinigungen zu alternativen Lösungen kommen, also eine Vereinbarung
treffen, die dieselben Ziele zur Veränderung des strukturellen 
Verordnungsverhaltens und zur Einsparung bei Arzneimitteln 
beinhaltet. Nur, wenn es nicht zu einer solchen freiwilligen 
Vereinbarung kommt, gilt die gesetzlich vorgesehene 
Bonus-Malus-Regelung. Diese wird aber jetzt dahin gehend abgeändert, 
dass bei den Tagestherapiekosten die Indikationsstellung zu 
berücksichtigen ist. Auch soll der Malus erst ab einem 
Überschreitungsbetrag von 10 % wirksam werden.
Daneben sind eine Reihe weiterer kleiner Änderungen vereinbart 
worden. So sollen Rabattverträge, die geschlossen werden können, wenn
der Herstellerabgabepreis oberhalb des Festbetrages liegt, nur für 
einzelne Arzneimittel möglich sein. Die Krankenhäuser werden stärker 
zur Beachtung einer wirtschaftlichen Verordnung bei Entlassung aus 
der stationären Behandlung verpflichtet.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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