Klöckner: Beschluss des Verfassungsgerichts zu Lebensversicherungen stärkt erneut Verbraucherrechte
Berlin (ots)
Zum aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem gestrigen Beschluss zum Versicherungsrecht die Forderungen der Union nach einer Neuregelung des Versicherungsvertragsrechts. Für die Verbraucher müssen sich durch eine Reform in vielen Punkten Verbesserungen insbesondere bei den Informations- und Beratungspflichten ergeben. Das Gericht setzt dem Gesetzgeber für die Reform des Gesetzes einen Zeitrahmen bis Ende 2007.
Insbesondere die Praxis der Versicherungen, die Prämien der ersten Jahre komplett zur Deckung von Abschluss- und Verwaltungskosten einzubehalten, wurde in dem Gerichtsbeschluss erneut kritisiert. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen - die volumenmäßig den Großteil der Versicherungen ausmachen - ist eine Änderung erforderlich. Diese Entscheidung bestärkt die Position der CDU/ CSU, wie sie im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin zum tragen kommt.
Ein erstes Urteil des Verfassungsgerichtes in dem bereits viele Forderungen der Union bestätigt wurden, zeigt Wirkung: Die Versicherungswirtschaft verspricht in einer eigenen 'Transparenzoffensive' insbesondere für Lebensversicherungen, künftig bessere Bedingungen und mehr Informationen für Verbraucher. So erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass Versicherungskunden vor Abschluss eines Vertrages intensiver über die zu erwartenden Kosten und Leistungen beraten werden sollen.
Dieser Schritt ist zu begrüßen und zeigt, dass eine verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Versicherungsabschlüsse notwendig ist. Abzuwarten bleibt, wie die angekündigten Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden und ob alle Versicherungsunternehmen die Transparenzoffensive in vollem Umfang mittragen werden.
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