Riegert: Autonomie des Sports bei der Bekämpfung von Doping stärken
Berlin (ots)
Zum Bericht der Rechtskommission des Sports gegen Doping erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB:
Die Olympischen Spiele in Turin haben eindeutig bestätigt: Die internationalen Maßnahmen des Sports gegen Doping greifen, der Sport ist in der Lage, national und international mit staatlicher Unterstützung Doping wirksam zu bekämpfen. Von 1200 entnommenen Proben war eine positiv. Auch der Vorfall im österreichischen Team berechtigt nicht, Sportlerinnen und Sportler unter den Generalverdacht der Manipulation zu stellen. Dies mag öffentlichkeitswirksam sein, schadet aber dem Sport und nützt der Sache nicht.
Man sollte nicht der irrigen Meinung verfallen, dass durch Gesetze alles geregelt werden kann. Wir haben gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung des Doping, es fehlt in der Regel am Vollzug. Die vom Deutschen Sportbund eingesetzte Rechtskommission zur wirksamen Bekämpfung des Doping hat ein Bündel an Maßnahmen vorgeschlagen. Es ist zu prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll und verfassungsrechtlich möglich sind.
Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Aufnahme eines Hinweises auf Dopingsubstanzen in den Packungsbeilagen von Medikamenten, die Verschärfung der Strafbarkeit gemäß §§ 6a in Verbindung mit 95 AMG (Strafe bis zu 10 Jahren bei banden- und gewerbsmäßigen Taten), die Einrichtung von Anti-Doping-Beauftragten bei den Spitzenverbänden und dessen Ansiedlung auf Vorstandsebene oder eine umfassende Verstärkung des präventiven Bereichs sind u.a. Maßnahmen, die unbürokratisch und schnell umgesetzt werden können. Den Besitz und die Einnahme von Dopingsubstanzen durch Gesetz unter Strafe zu stellen, wäre verfassungsrechtlich bedenklich und stünde einer wirksamen Dopingbekämpfung entgegen. Der von den Sportverbänden befolgte Grundsatz der "strict liability" besagt, dass jeder Athlet für den Stoff, der in seinem Körper aufgefunden wird, selbst verantwortlich ist. Der Sportverband kann ihn unmittelbar mit einer Sperre belegen. Bei einer strafprozessualen Verfolgung kann der Athlet als Beschuldigter jegliche Aussage verweigern, auch was sein Umfeld betrifft. Das Gericht muss dem Athleten eine individuelle Schuld nachweisen, was in den meisten Fällen sehr schwierig sein dürfte.
Gegenüber Doping ist Nulltoleranz der Maßstab. Dafür trägt der Sport in erster Linie selbst die Verantwortung. Die Behauptung, der Sport könne dies nicht lösen, ist absurd. Wir sollten vielmehr den Versuch unterlassen, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch gesonderte Gesetze in die Ecke der Kriminalität zu stellen.
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