Heinen/Klöckner: Union stärkt Grundrechte der Verbraucher
Berlin (ots)
Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2005 erklären die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Beauftragte für Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Der Weltverbrauchertag geht zurück auf die Erklärung des US-Präsidenten John F. Kennedy von 1962, in der er erstmalig vier grundlegende Rechte der Verbraucher formulierte - die so genannten "Grundrechte" der Verbraucher. Die Politik der Union trägt diesen Grundrechten Rechnung durch konkretes, nachhaltiges Handeln - und nicht durch Symbolpolitik ohne Konsequenzen:
1. Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte: Verbraucherminister Seehofer hat sowohl bei seinem konsequenten und besonnen Vorgehen gegen die Vogelgrippe als auch mit dem "10-Punkte-Programm" als Reaktion auf die Gammelfleischskandale bewiesen, dass die Sicherheit der Verbraucher und von Produkten oberste Priorität besitzt.
2. Das Recht auf freie Wahl: Bereits im Koalitionsvertrag haben Union und SPD das Leitbild des informierten und mündigen Verbrauchers als eigenverantwortlich handelndem Konsumenten fest verankert. Einer ideologischen Verbraucherlenkung à la Renate Künast wird damit eine klare Absage erteilt. Wichtigste Voraussetzung für die Realisierung dieses Leitbildes ist die Aufklärung und die Schaffung transparenter Informationsmöglichkeiten, damit der Verbraucher zu einer fundierten Entscheidungskompetenz gelangen kann.
3. Das Recht auf umfassende Information: Mit dem Verbraucherinformationsgesetz wird dieses Recht erstmals gesetzlich verankert. Durch eine deutliche Ausweitung der Befugnisse der Behörden, aktiv die Öffentlichkeit zu informieren sowie Verantwortliche für Lebensmittelskandale benennen zu können, ist ein weiterer wichtiger Schritt im Sinne eines aktiven Verbraucherschutz gemacht worden.
Darüber hinaus bekennt sich die Union auch weiterhin zu den neutralen Institutionen der Verbraucherinformation wie Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen. Auch in Zeiten leerer Kassen kommt die Bundesregierung ihrer Verantwortung nach und sichert deren finanzielle Förderung auf angemessenen Niveau - 2006 bleiben hier die Mittel gleich, obwohl das BMELV zu Einsparungen von 200 Millionen Euro verpflichtet ist.
4. Das Recht, gehört zu werden: Die Interessen der Verbraucher werden von der Bundesregierung gehört und zugleich ernst genommen. Verbraucherpolitik ist effektiv und nachhaltig, wenn eine Balance zwischen den Interessen der Konsumenten und der Produzenten besteht. So kann sowohl für den Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität gesichert, als auch Innovation gefördert werden. Eine umfassende Verbraucherpolitik darf nicht dazu führen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu verschlechtern - Verbraucherschutz ist nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik und widerspricht nicht der Logik des Marktes.
Dass die Bundesregierung die Interessen der Verbraucher ernst nimmt, zeigt sich ebenfalls in der Einrichtung einer Verbraucherministerkonferenz, die regelmäßig tagen wird - denn nur über den Dialog mit den Ländern lassen sich anstehende Probleme frühzeitig erkennen und nachhaltig lösen.
Wir setzen auf den informierten und mündigen Verbraucher und deshalb auf eine umfassende Verbraucherbildung bereits in den Schulen.
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