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Eichhorn: Urteil zu Sportwetten dient der Bekämpfung der Spielsucht

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das
Monopol im Sportwettmarkt erklärt die drogenpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Wettmonopol ist zu 
begrüßen. Das staatliche Wettmonopol wurde in seiner derzeitigen 
Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt, weil eine effektive 
Bekämpfung der Spielsucht als Voraussetzung des Monopols derzeit 
nicht gewährleistet ist. Diese deutliche Kritik der 
Verfassungsrichter an der mangelnden aktiven Suchtprävention ist 
besonders hervorzuheben.
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes, dass dem staatlichen 
Wettmonopol legitime Gemeinwohlziele, wie die Bekämpfung der Spiel- 
und Wettsucht, der Schutz der Spieler vor betrügerischen 
Machenschaften seitens der Wettanbieter und der Schutz vor 
irreführender Werbung zugrunde liegen müssen, ist sehr zu 
unterstützen. Daher ist es sinnvoll, Maßnahmen, die über das bloße 
Bereitstellen von Material hinausgehen, durchzuführen. Die 
gesetzliche Verankerung eines staatlichen Wettmonopols dient dem 
Schutz der Teilnehmer und schützt vor betrügerischen Machenschaften. 
Die staatlichen Wettanbieter und die Spitzenverbände des deutschen 
Sports sind jetzt gefordert, Handlungsempfehlungen für die zukünftige
Gestaltung des Wettspielmonopols zu erarbeiten.
Die Spielsucht ist eine Form der Abhängigkeit, die lange Zeit 
unterschätzt wurde. Dabei wird die Zahl der pathologischen 
Glücksspieler in Deutschland auf 180.000 Menschen geschätzt, die 
durchschnittliche Anzahl behandelter Glücksspieler ist innerhalb 
eines Jahres um 28,6 % gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die 
staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen mittlerweile um mehrere 
hundert Millionen Euro höher sind als aus alkoholbezogenen Steuern.
Dabei sind die Behandlungsmethoden bei dieser Form der Sucht 
durchaus viel versprechend. Für die Klienten der 
Suchtberatungsstellen, die eine Therapie durchlaufen und 
abgeschlossen haben konnten bisher beachtliche Erfolge erreicht 
werden, 45,5 % konnten als abstinent, 36,1 % als gebessert eingestuft
werden.
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