Dött/Mißfelder: 20 Jahre Tschernobyl
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum 20. Jahrestag des Reaktorunfalls in Tschernobyl erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und der zuständige Berichterstatter für Energiepolitik im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Philipp Mißfelder MdB:
In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1986 ereignete sich im sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl in der heutigen Ukraine während eines Tests eine unkontrollierte Kernschmelze, die zur Zerstörung des Reaktorblocks 4 und zur weiträumigen Freisetzung von Radioaktivität führte. Ursache dieses Unfalls ist neben technischen Mängeln des Reaktortyps auch menschliches Versagen gewesen, da dem Betriebspersonal das Reaktorverhalten bei niedriger Leistung weder bekannt war, noch in den Betriebsverfahren eindeutig dargestellt wurde.
In den ersten zehn Tagen nach der Explosion kam es zu einer Freisetzung von radioaktivem Material (Iod-131 und Caesium-137) in die Umwelt. Besonders betroffen waren Gebiete in Belarussland, Russland und der Ukraine. Eine radioaktive Wolke verteilte die Substanzen bis nach Süd- und Ostdeutschland. Laut Strahlenschutzkommission hat die durchschnittliche Strahlenbelastung jedoch auch im ersten Jahr nach der Reaktorkatastrophe den zulässigen Grenzwert nicht überschritten und nimmt seitdem kontinuierlich ab. Deshalb sind in Deutschland auch keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bekannt, die aus dem Unfall von Tschernobyl abzuleiten wären.
In Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden auf nationaler und internationaler Ebene umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und zur Erhöhung der Sicherheitsstandards in den bestehenden Kernkraftwerken beschlossen. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass in Deutschland ein vergleichbares Unglück wie das von Tschernobyl zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen wäre. Dies liegt neben der rechtsstaatlichen Aufsicht der deutschen Kernkraftwerke auch in den laufenden Investitionen zum Ausbau internationaler Sicherheitsstandards sowie dem hohen Ausbildungsniveau des Betriebspersonals begründet. Die Technologie westlicher Reaktoren ist hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen, dem vorhandenen Containment und der Redundanz dem RBMK-Reaktortyp von Tschernobyl deutlich überlegen.
Um die Folgen des Reaktorunfalls zu überwinden, müssen die Menschen in den betroffenen Staaten auch zukünftig bei der Bewältigung der ökologischen, medizinischen, ökonomischen und sozialen Folgen des Unfalls unterstützt werden. Dabei gehört den Opfern des Unfalls unser Mitgefühl.
Um ein Unglück wie das von Tschernobyl zukünftig auszuschließen, ist es dabei unabdingbar, von denjenigen Staaten, welche Kernenergie zu friedlichen Zwecken nutzen wollen, eine unabhängige und rechtsstaatliche Aufsicht der Anlagen einzufordern. Dabei soll die im Jahr 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) die Rechts- und Sicherheitsstandards setzen. Die Energieforschung ist mit dem Ziel zu intensivieren, Innovation und technologische Entwicklung im Energiesektor vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken, moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen und Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig wird es unter dem Gesichtspunkt eines sicheren Betriebes kerntechnischer Anlagen darauf ankommen, ein stärkeres Augenmerk auf die Ausbildung der mit kerntechnischen Aufgaben betrauten Berufsgruppen zu legen.
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