Meister: Unternehmensteuerreform wird kommen
Berlin (ots)
Zur Nachricht hoher Steuerausfälle durch die beiden Unternehmensteuerreformmodelle der Stiftung Marktwirtschaft und des Sachverständigenrates erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die Unternehmensteuerreform wird kommen. Wir haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Unternehmen in Deutschland können sich deshalb darauf verlassen, dass zum 1. Januar 2008 eine durchgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung im Gesetzblatt stehen wird, die Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften umfasst.
Derzeitige Wasserstandsmeldungen über die Höhe möglicher Steuerausfälle im zweistelligen Milliardenbereich aufgrund der in der Diskussion befindlichen Reformmodelle sind kein Gegenargument:
Erstens handelt es sich um erste, vorläufige Quantifizierungen. Endgültige Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Zweitens steht die konkrete Ausgestaltung der Unternehmensteuerreform noch nicht fest. Die Eckpunkte einer solchen Reform werden bis zum Sommer feststehen. Dabei gibt es eine Reihe von Stellschrauben - auch auf der Zeitschiene - um die Steuermindereinnahmen zu begrenzen.
Für die Union steht fest:
Auf diesem zentralen Politikfeld muss die Große Koalition Handlungsfähigkeit demonstrieren und die selbst gesteckten Ziele erreichen.
Das Zustandekommen einer durchgreifenden Unternehmensteuerrefom wäre ein wichtiges Signal für den Standort Deutschland und hätte gravierende volkswirtschaftliche Vorteile: positive Investitionsanreize für in- und ausländische Investoren, neue Arbeitsplätze, die Reduktion der Arbeitslosigkeit und in der Folge wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen wären das Ergebnis, von einer Rückverlagerung von Steuersubstrat ganz zu schweigen.
Ohne eine Anschubfinanzierung ist eine durchgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung nicht möglich. Mittel- bis langfristig wird sich eine solche Reform selbst tragen.
Die Reformmodelle der Stiftung Marktwirtschaft und des Sachverständigenrates sind eine gute Basis, auf denen aufbauend eine durchgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung möglich ist. Das Ziel beider Modelle, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland wieder international wettbewerbsfähig zu gestalten, sollte durch oberflächliche Zahlendiskussionen nicht beschädigt werden.
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