Börnsen/Krings: Vergütung für Künstler künftig europaweit
Berlin (ots)
Zur ersten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Folgerecht) erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Börnstrup) MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das "Geistige Eigentum" im Rechtsausschuss und Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Zukünftig erhalten bildende Künstler beim Weiterverkauf ihrer Werke in der Europäischen Union durch einen Kunsthändler oder auf einer Auktion eine Vergütung und werden damit an der Wertsteigerung ihrer Bilder beteiligt. In Deutschland existiert bereits eine gesetzliche Regelung für eine Folgerechtsvergütung. England als wichtigster Kunstmarkt Europas hingegen beteiligt die Künstler bislang nicht am Weiterverkaufserlös.
Die Harmonisierung auf europäischer Ebene erfordert eine Anpassung der nationalen Vorschriften, die das Ziel verfolgt, den Vergütungsanspruch in der EU unabhängig vom Verkaufsort zu machen und die Rahmenbedingungen für den deutschen Kunstmarkt attraktiver zu gestalten.
Um die Wettbewerbschancen gegenüber dem englischen Kunsthandel zu verbessern, ist es notwendig, auf nationaler Ebene eine Regelung zu finden, die auf der Linie der englischen Umsetzung der Richtlinie liegt. Dies bedeutet insbesondere eine Anhebung des Schwellenwertes für die Anwendbarkeit des Folgerechts auf einen Weiterverkaufspreis von mindestens 1.000 Euro. Damit wird nicht der gesamte Spielraum der Richtlinie ausgereizt, die auch einen Schwellenwert in Höhe von 3.000 Euro zugelassen hätte. Eventuelle Rückgänge beim deutschen Vergütungsaufkommen werden durch die einheitliche Folgerechtsvergütung in Europa ausgeglichen.
Die Eintrittskarte junger Künstler in den Markt bleibt unbelastet, da der Erstverkauf eines Bildes weiterhin vergütungsfrei bleibt. Vom Folgerecht profitieren zu einem nicht unerheblichen Teil die Erben von Künstlern. Im Jahre 2004 erhielten 256 Erben Zahlungen aus dem Vergütungsaufkommen, während 314 lebende Künstler Ansprüche geltend machen konnten.
Der Gesetzentwurf stärkt den deutschen Kunsthandel gegenüber dem britischen Markt durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen und sorgt damit auch für eine Stärkung der Kunst in Deutschland.
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