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Börnsen/Krings: Vergütung für Künstler künftig europaweit

Berlin (ots)

Zur ersten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung
des Urheberrechtsgesetzes (Folgerecht) erklären der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen (Börnstrup) MdB, und der Berichterstatter der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das "Geistige Eigentum" im 
Rechtsausschuss und Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen 
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Zukünftig erhalten bildende Künstler beim Weiterverkauf ihrer 
Werke in der Europäischen Union durch einen Kunsthändler oder auf 
einer Auktion eine Vergütung und werden damit an der Wertsteigerung 
ihrer Bilder beteiligt. In Deutschland existiert bereits eine 
gesetzliche Regelung für eine Folgerechtsvergütung. England als 
wichtigster Kunstmarkt Europas hingegen beteiligt die Künstler 
bislang nicht am Weiterverkaufserlös.
Die Harmonisierung auf europäischer Ebene erfordert eine Anpassung
der nationalen Vorschriften, die das Ziel verfolgt, den 
Vergütungsanspruch in der EU unabhängig vom Verkaufsort zu machen und
die Rahmenbedingungen für den deutschen Kunstmarkt attraktiver zu 
gestalten.
Um die Wettbewerbschancen gegenüber dem englischen Kunsthandel zu 
verbessern, ist es notwendig, auf nationaler Ebene eine Regelung zu 
finden, die auf der Linie der englischen Umsetzung der Richtlinie 
liegt. Dies bedeutet insbesondere eine Anhebung des Schwellenwertes 
für die Anwendbarkeit des Folgerechts auf einen Weiterverkaufspreis 
von mindestens 1.000 Euro. Damit wird nicht der gesamte Spielraum der
Richtlinie ausgereizt, die auch einen Schwellenwert in Höhe von 3.000
Euro zugelassen hätte. Eventuelle Rückgänge beim deutschen 
Vergütungsaufkommen werden durch die einheitliche 
Folgerechtsvergütung in Europa ausgeglichen.
Die Eintrittskarte junger Künstler in den Markt bleibt unbelastet,
da der Erstverkauf eines Bildes weiterhin vergütungsfrei bleibt. Vom 
Folgerecht profitieren zu einem nicht unerheblichen Teil die Erben 
von Künstlern. Im Jahre 2004 erhielten 256 Erben Zahlungen aus dem 
Vergütungsaufkommen, während 314 lebende Künstler Ansprüche geltend 
machen konnten.
Der Gesetzentwurf stärkt den deutschen Kunsthandel gegenüber dem 
britischen Markt durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen und 
sorgt damit auch für eine Stärkung der Kunst in Deutschland.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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