Kaster: Erst jetzt verfassungsgemäßer Auftrag für Untersuchungsausschuss
Berlin (ots)
Nach der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses zum Thema "BND-Untersuchungsausschuss" und der Einsetzung des Untersuchungsausschusses am heutigen Freitag erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernhard Kaster MdB:
Es war die richtige Entscheidung der Koalition, den Auftrag für den Untersuchungsausschuss aus rechtlichen Gründen im Geschäftsordnungsausschuss zu behandeln und nunmehr zu einem verfassungskonformen Einsetzungsantrag gekommen zu sein. In diesem Antrag sind nunmehr die Bezüge zum Geschäftsbereich der Bundeswehr zu Recht herausgenommen worden. Ein Untersuchungsausschuss hat nach unserem Grundgesetz gemäß Art. 44 GG in diesem Bereichen keinerlei Befugnisse. Letztlich hat diese notwendige Prüfung und Abstimmung nicht länger als eine Woche gedauert, während die Opposition für den ursprünglich verfassungswidrigen Antrag mehrere Monate gebraucht hat.
Die Koalition hat hiermit ihren ernsthaften Mitwirkungswillen unter Beweis gestellt und akzeptiert das Recht der Parlamentsminderheit einen solchen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Ausschuss bleibt aus Sicht der Unions-Fraktion jedoch überflüssig. Alle Fragen sind geklärt. Der richtige Ort für mögliche weitere Fragen ist das Parlamentarische Kontrollgremium.
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