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Kaster: Erst jetzt verfassungsgemäßer Auftrag für Untersuchungsausschuss

Berlin (ots)

Nach der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
zum Thema "BND-Untersuchungsausschuss" und der Einsetzung des 
Untersuchungsausschusses am heutigen Freitag erklärt der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Bernhard Kaster MdB:
Es war die richtige Entscheidung der Koalition, den Auftrag für 
den Untersuchungsausschuss aus rechtlichen Gründen im 
Geschäftsordnungsausschuss zu behandeln und nunmehr zu einem 
verfassungskonformen Einsetzungsantrag gekommen zu sein. In diesem 
Antrag sind nunmehr die Bezüge zum Geschäftsbereich der Bundeswehr zu
Recht herausgenommen worden. Ein Untersuchungsausschuss hat nach 
unserem Grundgesetz gemäß Art. 44 GG in diesem Bereichen keinerlei 
Befugnisse. Letztlich hat diese notwendige Prüfung und Abstimmung 
nicht länger als eine Woche gedauert, während die Opposition für den 
ursprünglich verfassungswidrigen Antrag mehrere Monate gebraucht hat.
Die Koalition hat hiermit ihren ernsthaften Mitwirkungswillen 
unter Beweis gestellt und akzeptiert das Recht der 
Parlamentsminderheit einen solchen Untersuchungsausschuss 
einzusetzen. Der Ausschuss bleibt aus Sicht der Unions-Fraktion 
jedoch überflüssig. Alle Fragen sind geklärt. Der richtige Ort für 
mögliche weitere Fragen ist das Parlamentarische Kontrollgremium.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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