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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Pfeiffer: Emissionshandel muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft berücksichtigen

Berlin (ots)

Zur Einigung zwischen Bundesumweltminister Gabriel
und Bundeswirtschaftsminister Glos über den Nationalen 
Allokationsplan 2008 bis 2012 (NAP II) erklärt der Koordinator in 
Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer 
MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat den Zertifikatehandel immer als
richtiges Klimaschutzinstrument begrüßt, da er marktkonform Anreize 
zur CO2-Minderung und für Neuinvestitionen in einen 
klimaverträglichen Kraftwerkspark setzt. Dringend notwendig sind aber
Korrekturen an der Ausgestaltung des Emissionshandels, die im Ansatz 
durch den Entwurf des NAP II angepackt werden.
Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung der 
Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Wirtschaft. Die im NAP 
II-Entwurf vorgesehene geringere Minderungspflicht für das 
produzierende Gewerbe ist hierzu ein wichtiger Beitrag.
Das Problem der Einpreisung der Opportunitätskosten ist damit aber
nicht vollständig gelöst. Hier kann mittelfristig die Verbesserung 
der Wettbewerbsbedingungen im Strommarkt helfen zwar. Dabei setzt die
Unionsfaktion auf die Arbeit der Bundesnetzagentur. Sie sorgt für 
einen diskriminierungsfreien Netzzugang und über die Entgeltkontrolle
sowie über die Schaffung der Anreizgelierung für faire Entgeltpreise.
Durch neue Anbieter im Strommarkt werden die etablierten Versorger 
nicht mehr so einfach den Zertifikatepreis an die Verbraucher 
weitergeben können.
Kurzfristig hilft dies der Wirtschaft und den Verbrauchern nicht, 
die momentan unter den hohen Strompreisen leiden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher:
-	weitere Optionen zur Unterbindung der Einpreisung des 
Zertifikatepreises zu überprüfen, insbesondere durch die 
Berücksichtigung des Reviews auf europäischer Ebene.
-	Mehr Liquidität für den CO2-Zertifikatemarkt, um Entlastungen 
beim Preisniveau zu erreichen. Die flexiblen Instrumente JI und CDM 
sind daher weitgehend auszuschöpfen.
-	Der NAP II sollte fristgerecht zum 30.06. bei der EU-Kommission 
gemeldet werden. Das erwarten wir aber auch von den anderen 
Mitgliedstaaten. Deutschland braucht Klarheit über die 
Ausgestaltungen des gesamteuropäischen Emissionshandels. Sonst 
besteht die Gefahr weiterer Wettbewerbsverzerrungen.
Die Ausgestaltung des Emissionshandels hat großen Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Letzte Entscheidungen über den NAP
II dürfen daher erst in der zweiten Jahreshälfte getroffen werden. 
Wir sehen insbesondere im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 
Zuteilungsgesetz die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen. 
Insbesondere die Ergebnisse des Reviews auf europäischer Ebene sowie 
die Zuteilungspläne der anderen Mitgliedstaaten sind bei 
Nachbesserungen zu berücksichtigen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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