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Fromme: Aus Urteil des Tschechischen Verfassungsgerichts zur neuerlichen Anwendung der Benes-Dekrete Lehren ziehen

Berlin (ots)

Zur kürzlichen Anwendung der Benes-Dekrete auf den
Fall des verstorbenen Fürsten Hugo Salm-Reifferscheidt, erklärt der 
Vorsitzende der Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler"
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die Benes-Dekrete sind in den Teilen, welche die Deutschen 
betreffen, auch laut UN-Menschenrechtsausschuss völkerrechtswidrig 
und sollten aufgehoben werden. Das Tschechische Innenministerium 
sollte die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Brünn zum Anlass 
nehmen und die Entscheidung im Fall Salm-Reifferscheidt korrigieren. 
Damit würde der Europäischen Union als Rechts- und Wertegemeinschaft 
ein großer Dienst erwiesen.
Die FAZ hatte gestern gemeldet, dass das tschechische 
Innenministerium dem 1946 verstorbenen Fürsten Hugo 
Salm-Reifferscheidt unter neuerlicher Anwendung des Benes-Dekrets Nr.
33/1945 zum zweiten Mal die Staatsbürgerschaft abgesprochen habe.
Hugo Salm-Reifferscheidt war 1946 durch den zuständigen 
Bezirks-Nationalausschuss eine provisorische Bescheinigung der 
tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft ausgestellt worden, die ihn 
als aktiven Gegner des Nationalsozialismus vor Enteignung und 
Aussiedlung schützte. Die Bescheinigung sollte vom 
Bezirks-Nationalausschuss an das Innenministerium zur endgültigen 
Befürwortung weitergeleitet werden. Aber der Fürst starb 1946, das 
Verfahren wurde nicht zu Ende geführt, und der Besitz der Familie 
wurde beschlagnahmt.
Die Rückgabe des Eigentums ist in der Tschechischen Republik an 
die Staatszugehörigkeit der Erben und des Erblassers gebunden. Um die
schon erfolgte Rückgabe der Salmschen Besitzungen rückgängig machen 
zu können, hatte das Innenministerium das Verwaltungsverfahren wieder
aufgenommen und dem vor 56 Jahren verstorbenen Fürsten die 
Staatsbürgerschaft nachträglich wieder entzogen. Dabei wurde das 
Dekret Nr. 33/1945 vom Innenministerium angewendet.
Dass diese Vorschriften heute noch zur Anwendung kommen, stört das
Rechtsempfinden erheblich. Das Urteil des  Tschechischen 
Verfassungsgerichts in dieser Sache ist zu begrüßen. Die Brünner 
Richter hatten befunden, dass das Innenministerium gegen Konvention 
zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die in der 
Verfassung verankert sind, verstoßen habe.
Aus diesem Urteil des Tschechischen Verfassungsgerichts sollten 
die politisch Verantwortlichen in der Tschechischen Republik endlich 
Lehren ziehen und im Sinne einer guten Entwicklung des 
deutsch-tschechischen Verhältnisses den Teil der Benes-Dekrete 
aufheben, der die Deutschen betrifft.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Fax:      (030) 227-56660
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