Fischer: Bei der Bahnprivatisierung ist das Parlament Herr des Verfahrens
Berlin (ots)
Anlässlich heutiger Presseverlautbarungen zum integrierten Konzern erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Gemäß Artikel 87e Grundgesetz können die weiteren Privatisierungsschritte nur durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden. Herren des Verfahrens sind also Bundestag und Bundesrat. Aus diesem Grunde haben sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages mit der Bundesregierung darauf geeinigt, dass die grundsätzlichen Entscheidungen in dieser Frage im Parlament getroffen werden.
Um für das System Schiene eine wohl abgewogene und richtige Entscheidung treffen zu können, werden von dem federführenden Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vertiefende - ergebnisoffene - Gespräche mit Gutachtern und Anhörungen mit Sachverständigen sowie Verbänden durchgeführt. Hierbei wurde vereinbart, dass es weder von Parlament noch Regierung irgendwelche Vorfestlegungen geben soll.
Es ist unerträglich und nicht akzeptabel, wenn nun von dieser Absprache abgewichen wird. Alle Beteiligten am Entscheidungsprozess müssen nun wieder zur notwendigen Objektivität zurückfinden.
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