Fromme: Öffentliche Diskreditierung von Spätaussiedlern unerträglich - Integrationsbemühungen verstärken
Berlin (ots)
Zum Bericht im "Hamburger Abendblatt" unter dem Titel "Amtsrichter behauptet: Die Polizei beschönigt Aussiedler-Kriminalität" vom 8. Mai 2006 erklärt der Vorsitzende der Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Welchen Geistes Kind der vom Hamburger Abendblatt zitierte Amtsrichter Masch ist, offenbart dieser mit seinen pauschalen Äußerungen, er habe zeitweise das Gefühl, fast nur noch gegen junge Russen zu verhandeln. Mit dieser pauschalen Verunglimpfung der Schicksalsgruppe der deutschen Spätaussiedler unterstreicht der Amtsrichter seine problematische Distanz zu diesen Menschen.
Zum wiederholten Mal sei daher deutlich festgestellt: Die deutschen Spätaussiedler sind Deutsche, die über Jahrzehnte in ihren Herkunftsgebieten sich trotz Verfolgsmaßnahmen und Diskriminierung zur deutschen Herkunft bekannt haben.
Dieses Bekenntnis, trotz Schwierigkeiten, war Voraussetzung für ihre Anerkennung als Deutsche und damit für die Möglichkeit, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Nicht nur mit dieser Pauschalkritik diskreditiert der Amtsrichter seine eigene Kritik an der vom Hamburger Landeskriminalamt erstellten Studie "Lagebild Spätaussiedler".
Die vom Hamburger Abendblatt zitierte Untersuchung der Hamburger Polizei zeigt abermals deutlich, dass bei deutschen Spätaussiedlern keine höhere Kriminalitätsneigung festzustellen ist, als bei einheimischen Deutschen. Zu diesem Ergebnis sind übrigens auch schon Untersuchungen an anderen Orten gekommen. Daher kann man mit Fug und Recht behaupten, dass deutsche Spätaussiedler bei gleicher Sozialisation keine höhere Kriminalitätsneigung haben als einheimische Deutsche.
Vielmehr sind die Aussagen des Amtsrichters mehr als zweifelhaft, wenn er seine Aussagen damit begründet, die Gruppe der Tatverdächtigen (Angeklagten) anhand ihres Geburtsortes ermittelt zu haben und dabei auf die ehemalige Sowjetunion und auf Polen verweist. Es ist schlicht unseriös, von der Angabe des Geburtsortes auf die Gruppenzugehörigkeit einer Person zu schließen.
Aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und aus Polen kommen auch andere Zuwanderergruppen zu uns, darunter Ausländer und Kontingentflüchtlinge. Von der Nennung des Geburtsortes kann daher nicht ohne weiteres auf die Gruppenzugehörigkeit geschlossen werden.
Der Hamburger Amtsrichter erweist mit seinen pauschalen Äußerungen zu der Gruppe der deutschen Spätaussiedler der Integration dieser Gruppe in Deutschland einen schlimmen Dienst.
Nicht Beschuldigungen und Verunglimpfungen helfen weiter, sondern das stete Bemühen darum, die Maßnahmen zur Integration zu verbessern, um dadurch vor allem den jungen deutschen Spätaussiedlern eine echte Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen. Daher ist es notwendig, nach der jetzt begonnenen Evaluation der Sprach- und Orientierungskurse, bestehende Defizite im Bereich der Integrationsmaßnahmen zu beheben.
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