Bleser/Mortler: Mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte
Berlin (ots)
Zu den Klarstellungen zu den notwendigen Bescheinigungen bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und die Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Die Bundesregierung hat mit Vertretern der polnischen Regierung eine Vereinbarung getroffen, die zu mehr Rechtssicherheit in der Frage einer Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitskräfte führt.
Auch wenn die polnischen Vertreter sich nicht in der Lage sahen, grundsätzliche Erleichterungen beim Nachweis der Sozialversicherungspflicht in Polen vorzunehmen, ist der Fortschritt bei der Rechtssicherheit für die deutschen Landwirte zu begrüßen. Folgendes Vorgehen wurde zwischen den polnischen und deutschen Vertretern vereinbart:
Legt der polnische Arbeitnehmer die Bescheinigung E 101 der polnischen Behörde vor, unterliegt er den bekannten Regelungen des polnischen Rechts. In diesen Fällen sind Beiträge zur polnischen Sozialversicherung abzuführen.
Legt der Arbeitnehmer das Formular E 101 nicht vor, ist er vom Landwirt aufzufordern, ein formloses Mitteilungsschreiben des polnischen Sozialversicherungsträgers ZUS anzufordern. Mit diesem Schreiben wird der Nachweis erbracht, dass die Bedingungen für die Bescheinigung E 101 nicht vorliegen. Andere Bescheinigungen haben keine Wirkung.
Legt der polnische Arbeitnehmer dieses Formular vor, ist der Landwirt nicht mehr verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen, um eine ordnungsgemäße Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sicher zu stellen. Bundesarbeits- und Bundeslandwirtschaftsministerium erkennen dieses Schreiben als Negativbescheinigung an. Die polnischen Arbeitskräfte unterliegen in diesen Fällen dem deutschen Sozialversicherungsrecht und damit in der Regel den Vorschriften der geringfügigen Beschäftigung.
Die deutschen Behörden prüfen bei Anmeldung einer Saisonarbeitskraft automatisch nach, ob für diesen Arbeitnehmer eine Beschäftigung E 101 eingereicht wurde oder nicht. Dies ist eine zusätzliche Absicherung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber.
Diese Vereinbarung ist ein deutlicher Fortschritt in der Rechtssicherheit für deutsche Landwirte. Eine generelle Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge war leider mit der polnischen Seite nicht zu erreichen.
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