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Bleser/Mortler: Mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte

Berlin (ots)

Zu den Klarstellungen zu den notwendigen
Bescheinigungen bei der Beschäftigung polnischer Saisonarbeitskräfte 
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB, und die Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Die Bundesregierung hat mit Vertretern der polnischen Regierung 
eine Vereinbarung getroffen, die zu mehr Rechtssicherheit in der 
Frage einer Sozialversicherungspflicht polnischer Saisonarbeitskräfte
führt.
Auch wenn die polnischen Vertreter sich nicht in der Lage sahen, 
grundsätzliche Erleichterungen beim Nachweis der 
Sozialversicherungspflicht in Polen vorzunehmen, ist der Fortschritt 
bei der Rechtssicherheit für die deutschen Landwirte zu begrüßen. 
Folgendes Vorgehen wurde zwischen den polnischen und deutschen 
Vertretern vereinbart:
Legt der polnische Arbeitnehmer die Bescheinigung E 101 der 
polnischen Behörde vor, unterliegt er den bekannten Regelungen des 
polnischen Rechts. In diesen Fällen sind Beiträge zur polnischen 
Sozialversicherung abzuführen.
Legt der Arbeitnehmer das Formular E 101 nicht vor, ist er vom 
Landwirt aufzufordern, ein formloses Mitteilungsschreiben des 
polnischen Sozialversicherungsträgers ZUS anzufordern. Mit diesem 
Schreiben wird der Nachweis erbracht, dass die Bedingungen für die 
Bescheinigung E 101 nicht vorliegen. Andere Bescheinigungen haben 
keine Wirkung.
Legt der polnische Arbeitnehmer dieses Formular vor, ist der 
Landwirt nicht mehr verpflichtet, weitere Ermittlungen anzustellen, 
um eine ordnungsgemäße Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen 
Vorschriften sicher zu stellen. Bundesarbeits- und 
Bundeslandwirtschaftsministerium erkennen dieses Schreiben als 
Negativbescheinigung an. Die polnischen Arbeitskräfte unterliegen in 
diesen Fällen dem deutschen Sozialversicherungsrecht und damit in der
Regel den Vorschriften der geringfügigen Beschäftigung.
Die deutschen Behörden prüfen bei Anmeldung einer 
Saisonarbeitskraft automatisch nach, ob für diesen Arbeitnehmer eine 
Beschäftigung E 101 eingereicht wurde oder nicht. Dies ist eine 
zusätzliche Absicherung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber.
Diese Vereinbarung ist ein deutlicher Fortschritt in der 
Rechtssicherheit für deutsche Landwirte. Eine generelle 
Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge war leider mit der 
polnischen Seite nicht zu erreichen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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