Stübgen: Bulgarien und Rumänien müssen noch nacharbeiten
Berlin (ots)
Zu den heutigen Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission über die Beitrittsfähigkeit Bulgariens und Rumäniens erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:
Die Fortschrittsberichte der EU-Kommission zeigen, dass Bulgarien und Rumänien bei der Angleichung der Rechtsvorschriften Erfolge erzielt haben. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass beide Länder in wichtigen Bereichen noch erheblichen Nachholbedarf haben, um die volle EU-Beitrittsreife zu erlangen. Die Kommission hat daher zu Recht beiden Ländern einen Dringlichkeitskatalog vorgegeben, den sie unverzüglich abarbeiten müssen.
Obwohl wir als CDU/CSU-Fraktion unumwunden die Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien in die EU unterstützen, dürfen beim Beitritt der beiden Länder - auch im Hinblick auf mögliche andere Beitrittsländer - keine falschen Kompromisse eingegangen werden.
Bulgarien und Rumänien haben jetzt die Chance, die von der EU-Kommission benannten Missstände zu beseitigen. Die Defizite im Verwaltungs- und Justizsystem, das Ausmaß der organisierten Kriminalität sowie die Probleme in der Landwirtschaft und bei der Lebensmittelsicherheit geben nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis.
Sollte es den Ländern nicht gelingen, die gestellten Aufgaben zu erledigen, muss die Europäische Union auf einige der im Beitrittsvertrag vorgesehenen Schutzklauseln zurückgreifen. Diese sehen vor, dass die Mitwirkung von Bulgarien und Rumänien - trotz Vollmitgliedschaft ab 2007 - in bestimmten Politikbereichen zeitweilig ausgesetzt werden kann. Dies kann auch die Reduzierung von Finanzhilfen bedeuten.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat immer wieder bekräftigt - nicht zuletzt im Koalitionsvertrag -, dass sie ihre Entscheidung zum Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Lichte der Fortschrittsberichte treffen wird. Daran werden wir uns halten. Wir wollen auch, dass die Europäische Union eine politische Wertegemeinschaft bleibt. Beitrittsrabatte darf es daher nicht geben. Die Europäische Union ist attraktiv und stark genug, die Bedingungen für einen Beitritt auch politisch durchzusetzen. Wenn sie nicht an ihren eigenen Erfolg zugrunde gehen will, muss sie in Zukunft allerdings noch stärker die Voraussetzung der eigenen Aufnahmefähigkeit beachten. Es ist zu begrüßen, dass dieses Kriterium inzwischen auch in der EU-Kommission größere Beachtung findet.
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