Vaatz: Rostocker Erklärung der CDU Ost-MdB
Berlin (ots)
Zusammen mit dem CDU-Landesvorsitzenden von Mecklenburg-Vorpommern Jürgen Seidel stellt heute der für den Aufbau Ost zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB, die anlässlich einer Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten verabschiedete Rostocker Erklärung vor:
Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind beachtliche Erfolge beim Aufbau Ost erzielt worden: Die Wettbewerbsfähigkeit Ostdeutschlands ist gestiegen, die Exportquote ist gewachsen und es sind regionale Wachstumskerne mit Ausstrahlung in die ländlichen Räume entstanden.
Es muss jedoch auch festgestellt werden, dass der Aufholprozess seit Mitte der neunziger Jahre ins Stocken geraten ist: Eine immer noch hohe Arbeitslosigkeit, die Abwanderung der jungen Erwerbsbevölkerung und zahlreiche am Rande der Zahlungsfähigkeit stehende Kommunen sind nur einige der negativen Auswirkungen.
Die zunehmende Gewaltbereitschaft und die Zahl von rechts- und linksextremistischen Straftaten, insbesondere aber die rassistischen Überfälle auf unsere Mitbürger in den letzten Wochen, sind Tendenzen denen wir entschieden entgegentreten.
Umso mehr muss die Bundespolitik daher die Sorgen der Menschen in Ost und West um die weiteren Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern wieder stärker aufgreifen. Jetzt kommt es darauf an, so schnell wie möglich konkrete Maßnahmen umzusetzen, die Wachstum ermöglichen und damit den Menschen in den neuen Ländern Beschäftigungschancen eröffnen.
Demographischem Wandel rechtzeitig gegensteuern Insbesondere die demographische Entwicklung stellt die neuen Länder vor eine große Herausforderung. Betrug bereits der Bevölkerungsrückgang in Ostdeutschland zwischen 1990 und 2004 7,5 Prozent, so werden mittelfristig bis zum Jahr 2020 ein weiterer Bevölkerungsverlust von 10 bis 15 Prozent und langfristig bis zum Jahr 2050 von 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2002 prognostiziert. Die Abwanderung insbesondere junger und gut ausgebildeter Menschen verschärft das Problem.
Angesichts dieser dramatischen demographischen Entwicklung in weiten Teilen Ostdeutschlands muss der Bund die neuen Länder mit geeigneten Konzepten unterstützen. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil in den alten Bundesländern mit gewisser Zeitverzögerung ähnliche Probleme auftreten werden.
Gesicherte Mittelausstattung durch Umsetzung des Solidarpaktes II Um die dazu erforderlichen stabilen Förderstrukturen zu gewährleisten, ist eine verlässliche und langfristige Mittelausstattung notwendig. Es wird daher begrüßt, dass sich die diese Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag zur Einhaltung der Mittelzusagen des Bundes im Rahmen des Solidarpaktes II verpflichtet haben. Damit hält sich der Bund an seine bereits getroffene Zusage, für den Aufbau Ost im Zeitraum von 2005 bis 2019 den neuen Ländern in Korb I 105 Milliarden Euro und in Korb II 51 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Um eine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen, ist jedoch eine umgehende Neuorientierung erforderlich. Der Solidarpakt II ist wachstumsorientiert auszurichten.
Damit die neuen Länder über die erforderliche Planungssicherheit verfügen können, müssen der Bund und die neuen Länder bis zum Herbst diesen Jahres die Verwendungskriterien der Mittel aus dem Korb I definieren, die für den Korb II relevanten Politikfelder abstimmen und die Zuordnung der EU-Strukturfondsmittel zwischen dem Bund und den Bundesländern klären.
Mit der gerade erfolgten ersten Lesung eines Investitionszulagengesetzes 2007 hat die Regierungskoalition bereits mit der Umsetzung des Solidarpaktes II begonnen.
Die Verlängerung der Investitionszulage, die eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft darstellt, ist ein wichtiges Signal und gibt den potentiellen Investoren in den neuen Bundesländern Rechtssicherheit. Die Fortschreibung dieses Gesetzes fördert auch zukünftig wachstumsrelevante Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen. In einem weiteren Schritt muss bei der jetzt anstehenden Verabschiedung des Bundeshaushaltes sichergestellt werden, dass die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in der aktuellen und mittelfristigen Finanzplanung in gleicher Höhe fortgesetzt sowie die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" auf bisherigem Niveau fortgeführt werden.
Zielgerichtete Beschäftigungspolitik Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit ist das zentrale Ziel des Aufbau Ost. Die Arbeitslosigkeit hat sich in den neuen Ländern verfestigt und ist im Durchschnitt mit 18,8 Prozent im Jahr 2005 doppelt so hoch wie in den alten Ländern. Die bisherigen Reformen am Arbeitsmarkt können höchstens als ein erster Schritt angesehen werden. Insbesondere die Kostenexplosion im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II ist sehr bedenklich. Deshalb ist bei der anstehenden Novelle darauf zu achten, dass die bisherigen Fehlanreize im Leistungsangebot abgebaut werden. Für alle, insbesondere auch für gering Qualifizierte muss ein Weg in Beschäftigung und Qualifizierung geebnet werden. CDU und CSU haben sich grundsätzlich für die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells ausgesprochen. Es ist nun an der Zeit, dass die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Arbeitsgruppe einrichtet, die die Einführung eines Kombi-Lohn-Modells prüft. Dabei müssen insbesondere die in den neuen Bundesländern mit Leistungsmissbrauch gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden.
88 Prozent der Unternehmen in Ostdeutschland haben weniger als 20 Beschäftigte. Die Einführung eines Mindestlohnes würde viele dieser Unternehmen gefährden und damit zum Wegfall weiterer Arbeitsplätze in den neuen Ländern führen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit muss bei der Verteilung der Bundesmittel der überproportionale Anteil der Mittel für die Eingliederung von ALG II-Empfängern an die neuen Bundesländer auch zukünftig aufrechterhalten werden.
Durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Anbau, die energetische und stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen können enorme Beschäftigungspotenziale im ländlichen Raum eröffnet werden. Die nachhaltige Stärkung der touristischen und kulturellen Strukturen dient dabei vor allem dazu, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu erschließen.
Unternehmens- und Innovationsstandort Ost durch effiziente Strukturpolitik stärken Der weitere Ausbau der Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Wachstum in den neuen Ländern. Denn gegenwärtig hat Ostdeutschland nicht nur die infrastrukturellen Defizite der Teilung zu beseitigen, sondern auch im Zuge der EU-Erweiterung zusätzliche Verkehrsströme zu bewältigen. Deshalb sind die Verkehrsprojekte "Deutsche Einheit" schnellstmöglich abzuschließen. Die längst fälligen ICE-Trassen VDE Nr. 8.1 von Nürnberg nach Erfurt und Nr. 8.2 von Erfurt nach Halle/Leipzig müssen, wie angekündigt, bis 2016 gebaut sein. Vordringlich ist die Realisierung des Bahn-Projektes Sachsen- Franken- Magistrale von Dresden über Chemnitz, Plauen und Hof nach Nürnberg. Die A 14 besitzt eine elementare Lückenschluss- und Entlastungsfunktion für die neuen Bundesländer und muss daher schnellstmöglich fertig gestellt werden. Der weitere Ausbau der B 96 von Süd nach Nord muss konsequent fortgesetzt werden. Damit die neuen Bundesländer die Chancen, die sich aus der enormen Wirtschaftsentwicklung im Ostseeraum ergeben, nutzen können, muss das Ten-Projekt Nr. 1 (Palermo-Verona/Mailand-München-Leipzig-Berlin) bis nach Rostock bzw. Stralsund/Sassnitz verlängert werden. Für den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur brauchen die neuen Länder auch zukünftig Öffnungs- und Experimentierklauseln, die vereinfachte und damit schnellere Verwaltungsverfahren ermöglichen. Eine Erfolgsgeschichte ist insoweit das zunächst in den neuen Ländern erprobte Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das jetzt, wie im Koalitionsvertrag versprochen, als Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz bundesweite Geltung erhalten soll.
Ein Schwerpunkt ist bei der Innovations- und Forschungsförderung zu setzen. Die Industrieforschungsinitiative "Unternehmen Region" ist ein gutes Beispiel dafür, wie klein- und mittelständische ostdeutsche Unternehmen durch geeignete Fördermaßnahmen gestärkt und in innovative Netzwerke der Wissenschaft eingebunden werden können. Auch an den im Rahmen der "High-Tech-Strategie Deutschland" für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereit gestellten 6 Milliarden Euro müssen die neuen Länder angemessen beteiligt werden. Dies gilt auch bei der Ansiedlung neuer internationaler Großgeräte.
Unterstützung für Opfer der SED-Diktatur Die Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte wird mit der 7. Novelle des Stasi- Unterlagen- Gesetzes forciert. Es ist eine Frage unseres Demokratieverständnisses und Gerechtigkeitsempfindens, endlich angemessen und sichtbar den Einsatz und das Handeln der Opfer des SED-Regimes zu würdigen. Sie haben sich unter einer menschenverachtenden Diktatur für unsere heutige rechtsstaatliche und freiheitliche Grundordnung eingesetzt und dabei Repressionen bis hin zu langjährigen Haftstrafen erleiden müssen. In diesem Zusammenhang ist es völlig inakzeptabel, dass in den letzten Jahren durch die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen im Versorgungs- und Rentenrecht die Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgten und Verfolgern zu Ungunsten der Opfer weiter vergrößert worden ist.
Deshalb will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch in diesem Jahr, wie im Koalitionsvertrag bereits benannt, eine SED-Opferpension einführen. Denn nur ein solcher Pensionsanspruch kann den Opfern des SED-Regimes endlich - wenn auch spät - Genugtuung für erlittenes Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür geben und sie für ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit würdigen.
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