Aigner/Weinberg: Föderalismusreform stärkt Bildung und Wissenschaft
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung zur Föderalismusreform erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Ilse Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marcus Weinberg MdB:
Die Föderalismusreform ist notwendig. Verflechtung, Verwischung von Verantwortlichkeiten, Entparlamentisierung sind nicht geeignet, die Herausforderungen eines modernen Bildungs- und Wissenschaftssystems zu bestehen. Sie bergen die Gefahr zur Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Innovationen und Wettbewerb bleiben auf der Strecke. Die Kompetenzverflechtung und der Versuch, durch Nivellierung von Leistungsunterschieden Einheitlichkeit herzustellen, hat das gesamte deutsche Bildungssystem geschwächt. Die PISA-Studien und internationale Hochschulrankings haben dies offenbart.
Die Föderalismusreform schafft klare Verantwortlichkeiten und nimmt die Länder wettbewerblich in die Pflicht. Sie werden nicht mehr mit Forderungen an den Bund von eigenen Versäumnissen ablenken, der Bund nicht mehr mit populistischen Programmen in die Länderzuständigkeiten hineinregieren können. Dies stärkt die Demokratie und hebt die Bedeutung des Wählervotums hervor.
Schulpolitik ist Ländersache und bleibt es auch. Allerdings ist mehr Klarheit erforderlich. In der Vergangenheit sind Finanzhilfen missbräuchlich verwendet worden, um in Feldern ohne Gesetzgebungskompetenz operativ tätig zu werden. Mit dem so genannten "Goldenen Zügel" wurde Politik gemacht. Die Kritik des Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm zeigt die Schwächen solcher Programme. Der Ausschluss von Finanzhilfen ohne Gesetzgebungskompetenz verhindert das Unterlaufen der klaren Kompetenztrennung und ist somit sachgerecht. Der in dem Zusammenhang verwendete Begriff "Kooperationsverbot" ist ein politischer Kampfbegriff, sachgerechter wäre "Einmischungsverbot" oder "Verhinderung missbräuchlicher Mittelverwendung".
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat sich als wettbewerbshinderlich erwiesen und war immer wieder Anlass zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Insofern ist es nicht nur ein Zwangskorsett, das die Hochschulentwicklung bremst, sondern ein Gesetz, das Unsicherheit schafft. Seine Abschaffung ist überfällig.
Die Übertragung des Hochschulbaus auf die Länder ist ebenfalls richtig. Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau hat die Unterfinanzierung nicht verhindert, sondern nur die Verantwortlichkeiten dafür verdeckt. Sie hat auch die unterschiedliche Höhe der Investitionen nicht verhindert, lediglich das System verlangsamt. Es ist schwer einsehbar, warum die Renovierung einer Mensa die Mitentscheidung von Bund und allen Bundesländern bedarf.
Auch für die finanzschwachen Länder besteht kein Grund für eine Vernachlässigung des Hochschulbaus und der Hochschulen. Die Dotierung der Hochschulen ist unter den Bedingungen des Länderfinanzausgleichs und des Solidarpaktes keine Frage fehlender Mittel, sondern eine Frage der Prioritätensetzung. Es ist in der Hand der Länder, entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Die Übernahme von Verantwortung kann nicht durch egalisierende Maßnahmen erübrigt werden.
Die Gemeinschaftsaufgabe (GA) Forschungsförderung bleibt für Forschung von überregionaler und nationaler Bedeutung erhalten. Auch die Alleinförderung des Bundes bleibt weiterhin möglich, die Projektförderung des Bundes wird nicht in Frage gestellt. Dies ist richtig, weil für Großprojekte der Forschung und zukunftsträchtige Forschungs- und Technologiebereiche der Wettbewerbsraum Bundesland zu klein ist.
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