Bleser/Heinen/Klöckner: Koalitionsentwurf zur Verbraucherinformation hält Kritik von Experten und Verbänden stand
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die vorgetragenen Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf der Koalition haben den Weg zur Sachlichkeit zurückgefunden. Einige Verbände hatten zuvor schlichtweg falsche Darstellungen im Zusammenhang mit dem VIG veröffentlicht. Beispielsweise in die Diskussion um die Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Verstöße gegen das Eichgesetz und die aktive Informationspflicht der Behörden ist nun Klärung gebracht.
Ebenfalls wurde dem Koalitionsentwurf bestätigt, dass nicht nur die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden, sondern auch dem mehrfach betonten Anliegen des Bundesverfassungsgerichts nach einer Aufklärungspflicht der Behörden in Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich Rechnung getragen ist.
Gleichzeitig warnten die Experten auch vor einer überzogenen Erwartung an das Verbraucherinformationsgesetz bei der Vermeidung von Lebensmittelskandalen, insbesondere wenn es sich um kriminell motivierte Verstöße handelt. Diese Einschätzung ist elementarer Bestandteil der Politik der Union, die in diesem Zusammenhang auf ein System aus Verbraucherinformation mit aktiver Mithilfe der Behörden sowie auf die Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich setzt. Nur so kann ein effektiver Schutz der Verbraucher gewährleistet werden.
Grundsätzlich zeigen die verschiedenen Stellungnahmen der Vertreter von Verbraucher- und Wirtschaftsseite, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum transparenten Markt ist, an dem der mündige Verbraucher Zugang zu den Informationen hat, die ihm eine bewusste Auswahl ermöglichen, ohne dass dabei jedoch berechtigte Schutzinteressen der Unternehmen verletzt werden. Gleichzeitig bietet das Gesetz den Unternehmen die Möglichkeit, schwarze Schafe in der jeweiligen Branche auszugrenzen und sich über die Qualitätsproduktion Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
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