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Bleser/Heinen/Klöckner: Koalitionsentwurf zur Verbraucherinformation hält Kritik von Experten und Verbänden stand

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen
Bundestag zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, 
die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen 
MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die vorgetragenen Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf der 
Koalition haben den Weg zur Sachlichkeit zurückgefunden. Einige 
Verbände hatten zuvor schlichtweg falsche Darstellungen im 
Zusammenhang mit dem VIG veröffentlicht. Beispielsweise in die 
Diskussion um die Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
Verstöße gegen das Eichgesetz und die aktive Informationspflicht der 
Behörden ist nun Klärung gebracht.
Ebenfalls wurde dem Koalitionsentwurf bestätigt, dass nicht nur 
die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden, 
sondern auch dem mehrfach betonten Anliegen des 
Bundesverfassungsgerichts nach einer Aufklärungspflicht der Behörden 
in Krisen im Agrar- und Lebensmittelbereich Rechnung getragen ist.
Gleichzeitig warnten die Experten auch vor einer überzogenen 
Erwartung an das Verbraucherinformationsgesetz bei der Vermeidung von
Lebensmittelskandalen, insbesondere wenn es sich um kriminell 
motivierte Verstöße handelt. Diese Einschätzung ist elementarer 
Bestandteil der Politik der Union, die in diesem Zusammenhang auf ein
System aus Verbraucherinformation mit aktiver Mithilfe der Behörden 
sowie auf die Verbesserung der Lebensmittelkontrolle sowohl im 
öffentlichen als auch im privaten Bereich setzt. Nur so kann ein 
effektiver Schutz der Verbraucher gewährleistet werden.
Grundsätzlich zeigen die verschiedenen Stellungnahmen der 
Vertreter von Verbraucher- und Wirtschaftsseite, dass der vorliegende
Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum transparenten 
Markt ist, an dem der mündige Verbraucher Zugang zu den Informationen
hat, die ihm eine bewusste Auswahl ermöglichen, ohne dass dabei 
jedoch berechtigte Schutzinteressen der Unternehmen verletzt werden. 
Gleichzeitig bietet das Gesetz den Unternehmen die Möglichkeit, 
schwarze Schafe in der jeweiligen Branche auszugrenzen und sich über 
die Qualitätsproduktion Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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