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Bernhardt: Energiesteuergesetz vor dem Abschluss

Berlin (ots)

Zum baldigen Abschluss eines Gesetzes zur
Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung 
des Stromsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reihe von Änderungen zum 
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von
Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes 
(Drucksache 16/1127) geeinigt.
Die äußerst positive und aufstrebende Entwicklung auf dem Markt 
der alternativen Energien wollen wir schützen und keinesfalls 
erdrücken. Daher bemühen wir uns um ausgeglichene Kompromisse, die 
aber auch die Fragen der Haushaltskonsolidierung nicht außer Betracht
lassen.
Viele konstruktive Vorschläge der Sachverständigen haben in die 
weiteren parlamentarischen Arbeiten bislang Eingang gefunden und 
werden auch in den abschließenden Beratungen berücksichtigt.
Abweichend vom Regierungsentwurf, der eine Besteuerung von reinem 
Pflanzenöl ab 1. August dieses Jahres in Höhe von 15 Cent pro Liter 
vorsah, wird es weiterhin bei der völligen Steuerbefreiung von 
Pflanzenöl bleiben. Biodiesel soll ab 1. August dieses Jahres 
lediglich mit 9 Cent pro Liter und nicht wie im Regierungsentwurf 
vorgesehen mit 10 Cent besteuert werden. Bezogen auf beide Punkte 
wurde vereinbart, dass bereits Ende 2007 eine Überprüfung der 
Marktsituation durch die Bundesregierung erfolgen soll, um 
festzustellen, ob eine EU-rechtswidrige Überförderung vorliegt, die 
dann zu entsprechenden Steuererhöhungen führen müsste.
Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft den Zeitraum der 
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas. Während im 
Gesetzentwurf Flüssiggas lediglich bis Ende 2009 und Erdgas bis 2020 
steuerlich begünstigt werden sollten, ist nunmehr vorgesehen, die 
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas bis 2018 vorzusehen.
Die abschließenden Beratungen sollen möglichst in der nächsten 
Plenarwoche des Deutschen Bundestages, d.h. in der Zeit vom 19. bis 
23. Juni 2006, erfolgen. Auf jeden Fall muss das Gesetz noch vor den 
Parlamentssommerferien vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung 
verabschiedet werden, damit es wie geplant am 1. August dieses Jahres
in Kraft treten kann.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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