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Götz:: Planungssicherheit für Kommunen

Berlin (ots)

Zum SGB II-Fortentwicklungsgesetz und den
weiterführenden Koalitionsplänen erklärt der kommunalpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Union und SPD haben sich auf das Grundsatzziel verständigt, durch 
detaillierte und passgenaue Veränderungen den gesamten Hartz IV 
Prozess zu optimieren. Es ist zu begrüßen, dass bis zum Herbst über 
weitere Vorschläge diskutiert werden soll. In diesem Zusammenhang 
benötigen Städte und Landkreise im Hinblick auf die kommunale 
Haushaltsplanung für 2007 schnellstmöglich Planungssicherheit über 
die ihnen zustehende Entlastung.
Allein die anhaltenden Probleme mit der Software der Bundesagentur
für Arbeit zeigen, dass die zukünftigen Verfahrens- und 
Organisationsvorschriften weiter verbessert werden müssen. Dabei muss
klar gestellt werden, wer die Verantwortung für die Betreuung und 
Vermittlung Arbeitsloser trägt. Es muss ein Weg gefunden werden, der 
einerseits der Verantwortung des Bundes gegenüber Bundesmitteln und 
andererseits dem verfassungsrechtlich geschützten 
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gerecht wird.
Angesichts explodierender Kosten im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitssuchende ist das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ein Schritt in 
die richtige Richtung. Lehnt beispielsweise künftig ein 
Arbeitslosengeld-II-Empfänger dreimal einen angebotenen Job ab, so 
kann ihm die Leistungen gestrichen werden. Bei Jugendlichen kann auch
die Übernahme der von den Kommunen zu tragenden Unterkunfts- und 
Heizkosten gestrichen werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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