Götz:: Planungssicherheit für Kommunen
Berlin (ots)
Zum SGB II-Fortentwicklungsgesetz und den weiterführenden Koalitionsplänen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Union und SPD haben sich auf das Grundsatzziel verständigt, durch detaillierte und passgenaue Veränderungen den gesamten Hartz IV Prozess zu optimieren. Es ist zu begrüßen, dass bis zum Herbst über weitere Vorschläge diskutiert werden soll. In diesem Zusammenhang benötigen Städte und Landkreise im Hinblick auf die kommunale Haushaltsplanung für 2007 schnellstmöglich Planungssicherheit über die ihnen zustehende Entlastung.
Allein die anhaltenden Probleme mit der Software der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass die zukünftigen Verfahrens- und Organisationsvorschriften weiter verbessert werden müssen. Dabei muss klar gestellt werden, wer die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung Arbeitsloser trägt. Es muss ein Weg gefunden werden, der einerseits der Verantwortung des Bundes gegenüber Bundesmitteln und andererseits dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gerecht wird.
Angesichts explodierender Kosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Lehnt beispielsweise künftig ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger dreimal einen angebotenen Job ab, so kann ihm die Leistungen gestrichen werden. Bei Jugendlichen kann auch die Übernahme der von den Kommunen zu tragenden Unterkunfts- und Heizkosten gestrichen werden.
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