Stübgen: Wir müssen für den Europäischen Verfassungsvertrag kämpfen
Berlin (ots)
Zum Europäischen Rat in Brüssel vom 15. bis 16. Juni 2006 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union, Michael Stübgen MdB:
Die Diskussion der Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat in Brüssel über die Zukunft Europas hat gezeigt, dass die Europäische Verfassung nicht tot ist, wie uns die Kritiker des Verfassungsvertrages glauben machen wollen. Es lohnt sich, für die Europäische Verfassung zu kämpfen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt daher die Entscheidung des Europäischen Rates, der deutschen Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar 2007 beginnt, das Mandat für einen neuen Anlauf in der Verfassungsdebatte zu erteilen. Der Verfassungsvertrag ist als Kompromiss von 25 EU-Staaten sicher nicht perfekt, aber er ist das beste Vertragswerk, das Europa jemals hatte. Eine klare Mehrheit der europäischen Bevölkerung will den Verfassungsvertrag, 15 EU-Staaten haben inzwischen ratifiziert, mit Finnland, das die Ratifizierung während seiner Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2006 vornehmen wird, werden es bereits 16 sein.
Ohne den Verfassungsvertrag bliebe die Europäische Union auf die komplizierten, für eine Gemeinschaft von 25 oder 27 Mitgliedern als weitgehend unzureichend angesehenen Entscheidungsstrukturen des Vertrages von Nizza angewiesen - mit einer unklaren Kompetenzaufteilung zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Union, ohne einen europäisch einklagbaren Grundrechtsschutz und ohne die ab 2009 vereinbarten Übergangsbestimmungen für die Organe der Europäischen Union. Die Erweiterung der Union ohne Verfassungsvertrag würde sie mittelfristig auf eine große europäische Freihandelszone reduzieren. Dies ist nicht die politische Zielsetzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Nach dem Europäischen Rat von Brüssel geht auch - in wenigen Tagen - die österreichische Ratspräsidentschaft zu Ende. Ihr gebührt das Verdienst, dass nach der Einigung über die Finanzielle Vorausschau im vergangenen Dezember die Verhandlungen über die Interinstitutionelle Vereinbarung mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament sowie über die Strukturfondsverordnungen und die bis zuletzt umstrittene Dienstleistungsrichtlinie abgeschlossen werden konnten. Österreich hat außerdem das besondere Augenmerk Europas auf die Notwendigkeit gelenkt, auch den Staaten des westlichen Balkans eine europäische Perspektive zu geben. Die Heranführung dieser Länder an die Europäische Union ist eine langfristig angelegte Aufgabe. Eine spätere Mitgliedschaft ist nicht ausgeschlossen, die Debatte darüber wäre heute jedoch deutlich verfrüht. Die Union der 25, mit Bulgarien und Rumänien 27 Mitgliedstaaten, muss zuerst auch die Frage beantworten, ob sie eine politische Wertegemeinschaft oder lediglich ein großer Markt sein will.
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