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Meyer: Gabriels Vorwürfe unhaltbar

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorwürfe des Bundesumweltministers
Gabriel gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium zu Versäumnissen 
beim Klimaschutz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Laurenz Meyer MdB:
Versäumnisse gab es wohl eher anderswo: Der Vorgänger von Herrn 
Gabriel hat die Unterschrift unter eine bereits ausgehandelte 
Klimaschutzvereinbarung um rund ein Jahr verzögert. Das 
Bundesumweltministerium sieht sich auch nach Monaten nicht in der 
Lage, ein Monitoring-Gutachten zum Klimaschutz abzunehmen. Auch eine 
zeitnahe Stellungnahme zum Entwurf eines im Gesetz vorgesehenen 
KWK-Berichts war dem BMU bislang nicht möglich.
Der Bericht über das Monitoring der "Vereinbarung zwischen der 
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft
zur Klimavorsorge" vom 09.11.2000 (Klimavereinbarung) für das Jahr 
2002 ist von allen Beteiligten - mit Ausnahme des 
Bundesumweltministeriums - abgenommen. Der Nachfolgebericht ist bei 
den beauftragten Instituten in Arbeit.
Auch die mangelnden Fortschritte beim Monitoring der "Vereinbarung
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der 
deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der 
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung
vom 09.11.2000" (CO2- und KWK-Vereinbarung), das in direkter 
Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 
09.11.2000 durchgeführt werden muss, sind auf das 
Bundeswirtschaftsministerium zurückzuführen. Die entsprechende 
Vertragsergänzung ist bisher wegen Finanzierungsproblemen aufseiten 
der Wirtschaft noch nicht erfolgt, soll aber in Kürze durchgeführt 
werden.
Die Zwischenüberprüfung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist 
unstreitig überfällig. Sie fällt aber nach § 12 des Gesetzes in die 
gemeinsame Federführung von BMWi und BMU. Das 
Bundeswirtschaftsministerium hat einen Berichtsentwurf am 19.05.2006 
an das BMU übermittelt, das bis heute hierzu nicht Stellung genommen 
hat.
Sollte sich in Kenntnis der Ergebnisse der Zwischenüberprüfung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Monitorings der CO2- und 
KWK-Vereinbarung herausstellen, dass zur Erreichung der 
CO2-Zielvorgaben weitere Maßnahmen erforderlich werden, so wird die 
Bundesregierung diese Maßnahmen vorlegen. Dies sieht sowohl das 
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz als auch die CO2- und KWK-Vereinbarung 
vor.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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