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Uhl/Göbel: Wende in der Integrationspolitik wird durch Bundesverfassungsgericht bestätigt

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006 zur strafrechtlichen 
Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen 
Gründen erklären der innenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, sowie der Obmann 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der 
Schulpflicht ist als integrationspolitisches Signal zu begrüßen. Das 
oberste deutsche Gericht hat damit deutlich gemacht, dass die in 
Parallelgesellschaften verbreitete Praxis, Kinder aus religiösen 
Gründen vom Schulunterricht fernzuhalten, vom Staat nicht hinzunehmen
ist.
Integration verbietet nicht nur die Ausgrenzung von Minderheiten 
durch die Mehrheit, sondern sie verlangt auch, dass diese 
Minderheiten "sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit 
Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen." 
Parallelgesellschaften müsse entgegengewirkt werden. Diese 
Entscheidung ist ein positives Signal für die die überwältigend große
Mehrheit der religiös geprägten Eltern in unserem Land, die die 
Bildungshoheit des Staates akzeptieren und ihre Kinder gerne auf die 
öffentlichen Schulen schicken.
Damit handelt es sich um eine wegweisende Entscheidung. Wichtig 
ist, dass eine Integrationsleistung vom Staat auch eingefordert 
werden kann. Die CDU/CSU Fraktion wird bei der von ihr eingeleiteten 
Wende in der Integrationspolitik hin zum Fördern und Fordern durch 
diesen Verfassungsgerichtsbeschluss bestätigt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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