Uhl/Göbel: Wende in der Integrationspolitik wird durch Bundesverfassungsgericht bestätigt
Berlin (ots)
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006 zur strafrechtlichen Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, sowie der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der Schulpflicht ist als integrationspolitisches Signal zu begrüßen. Das oberste deutsche Gericht hat damit deutlich gemacht, dass die in Parallelgesellschaften verbreitete Praxis, Kinder aus religiösen Gründen vom Schulunterricht fernzuhalten, vom Staat nicht hinzunehmen ist.
Integration verbietet nicht nur die Ausgrenzung von Minderheiten durch die Mehrheit, sondern sie verlangt auch, dass diese Minderheiten "sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen." Parallelgesellschaften müsse entgegengewirkt werden. Diese Entscheidung ist ein positives Signal für die die überwältigend große Mehrheit der religiös geprägten Eltern in unserem Land, die die Bildungshoheit des Staates akzeptieren und ihre Kinder gerne auf die öffentlichen Schulen schicken.
Damit handelt es sich um eine wegweisende Entscheidung. Wichtig ist, dass eine Integrationsleistung vom Staat auch eingefordert werden kann. Die CDU/CSU Fraktion wird bei der von ihr eingeleiteten Wende in der Integrationspolitik hin zum Fördern und Fordern durch diesen Verfassungsgerichtsbeschluss bestätigt.
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