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Bleser/Klöckner: EU-Weinmarktordnung beibehalten, aber grundlegend reformieren

Berlin (ots)

Zur Vorstellung des Reformentwurfs der Europäischen
Weinmarktordnung durch die Europäische Kommission, erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die zuständige 
Berichterstatterin im Ausschuss, Julia Klöckner MdB:
Im Hinblick auf die notwendige Neuordnung der europäischen 
Weinmarktorganisation hat heute die EU-Kommission dem Rat vier 
mögliche Reform-Optionen zur Diskussion vorgelegt:
Die Beibehaltung des Status quo mit lediglich einigen punktuellen 
Änderungen,
eine grundlegende Reform der Weinmarktorganisation,
die Einbeziehung der Weinmarktorganisation in die allgemeine 
Agrarreform, oder
die vollständige Deregulierung des Weinmarktes.
Im Hinblick auf diese Optionen setzen wir uns in jedem Fall für 
die Beibehaltung einer spezifischen Marktorganisation für Wein ein, 
wobei wir die zweite Option einer grundlegenden Reform der 
Weinmarktordnung als vorteilhafteste Lösung einschätzen.
Innerhalb dieser Reformbestrebungen sind wir der Meinung, dass bei
der Aufteilung der EU-Finanzmittel vor allem eine bessere Umsetzung 
des Grundsatzes der Subsidiarität und somit der Regionalität der 
Instrumente im Vordergrund stehen muss.
Erforderlich ist zudem ein umfassendes Umstrukturierungsprogramm 
z. B. durch Steillagenförderprogramme  oder Förderung von 
Flurbereinigungsmaßnahmen.
Im Bereich der Vermarktung sollte vor allem die Marktforschung 
verstärkt werden, z. B. durch Analyse des Erzeuger- und 
Verbrauchermarktes.
Die Struktur verbessernden Maßnahmen sollte dabei ausschließlich 
den Erzeugervereinigungen vorbehalten sein.
Neben vielen sehr guten Vorschlägen ist jedoch die diskutierte 
Reduzierung des Produktionspotenzials durch die Aufgabe von 
Rebflächen sowie die Einschränkung der traditionellen 
Saccharoseanreicherung abzulehnen.
Um Verschiebungen des Produktionspotentials innerhalb der EU 
auszuschließen, ist an der heutigen Rebflächensteuerung unter 
Beibehaltung des Anbaustopps für Rebflächen festzuhalten.
Bei den Weinbereitungsmethoden muss es zu einer Vereinfachung der 
Entscheidungsprozesse bei der Zulassung von önologischen Verfahren.
Zudem sollte die EU in Zukunft nur solche önologischen Verfahren 
neu zulassen, die im Codex der Internationalen Organisation für Rebe 
und Wein enthalten sind. In diesem Zusammenhang sind auch die 
Überlegungen zur Beibehaltung des Verbots der Weinbereitung von in 
die EU importierten Mosten sowie des Verschnittverbotes von EU-Weinen
mit Drittlandsweinen zu begrüßen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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