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Börnsen/Grütters: Föderalismusreform bringt Klarheit für Kultur

Berlin (ots)

Anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung der
Föderalismusreform im Deutschen Bundestag erklären der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang 
Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Monika Grütters MdB:
Zurzeit reden manche Oppositionspolitiker gemeinsam mit bestimmten
Interessenverbänden das Ende der Bundes-Kulturpolitik als Folge der 
Föderalismusreform herbei. Dies ist falsch, unverantwortlich und eine
Missinterpretation eines eindeutigen Gesetzestextes. Diese grundlose 
Debatte schadet der Kultur in unserem Land insgesamt.
Nach wie vor unterliegen Kunst und Kultur nicht einer alleinigen 
Gesetzgebungskompetenz der Länder. Es gibt keine Kulturhoheit der 
Länder als solche. Es hat sie bisher nicht gegeben und die 
Föderalismusreform ändert an diesem Grundansatz nichts. Vielmehr 
haben sowohl der Bund als auch die Länder jeweils eigene kulturelle 
und kulturpolitische Zuständigkeiten. Deshalb hat auch der neue 
Artikel 104 b GG keine negativen Auswirkungen auf die Kulturförderung
des Bundes. Er stellt klar, dass der Bund das fördert, was in die 
Zuständigkeit des Bundes fällt und die Länder den Teil finanzieren, 
der Angelegenheit der Länder ist.
Auch die Neufassung von Artikel 23 Abs. 6 GG bezüglich der 
Außenvertretung in Brüssel sorgt für Eindeutigkeit und hat auch 
keinen Bedeutungsverlust der Bundes-Kulturpolitik zur Folge. Diese 
Auffassung haben die Verfassungsexperten während der Anhörung 
uneingeschränkt bekräftigt. Die in der Staatspraxis bislang 
vorhandenen Schwierigkeiten bei der Frage, ob ein Fall der 
Außenvertretung durch die Länder vorliegt, werden ausgeräumt und 
frühere langwierige Diskussionen vermieden. Nicht vergessen werden 
darf auch, dass die Neuregelung von Artikel 23 Abs. 6 GG auf dem 
Gedanken der Kompensation beruht: Die Länder haben sich 
anerkennenswerterweise bereit erklärt, ihre Außenvertretungsrechte 
auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Dieser im Dienste der gesamten
Reform unvermeidliche Kompetenzverlust der Bundesländer wird durch 
die beabsichtigte Neuregelung ausgeglichen. Das ist nur fair, denn 
die Länder sind mit rund 3,4 Mrd. Euro neben den Kommunen mit 3,6 
Mrd. Euro der zentrale Kulturförderer in Deutschland.
Allen Kritikern der Neuregelung von Artikel 23 Ab. 6 GG sei auch 
ein Blick in das Föderalismusreform-Begleitgesetz empfohlen: Art. 2 
Abs. 1 sieht vor, dass die Länder ihre Rechte unter Teilnahme von und
in Abstimmung mit dem Vertreter der Bundesregierung auszuüben haben.
Dieses Verfahren garantiert im Wettbewerb der nationalen 
Kulturinteressen in Brüssel ein abgestimmtes, gemeinsames Auftreten -
mit einer Stimme. Der Artikel 23b unterstreicht die Bedeutung des 
Amtes des Kulturstaatsministers als gemeinsamer Repräsentant von Bund
und Länder. Die Kultur hat bei der Föderalismusreform keine Federn 
gelassen, sondern an gesetzlicher Klarstellung gewonnen
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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