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Gehb/Krings: Urheberrecht als Grundgesetz der modernen Wissensgesellschaft

Berlin (ots)

Zur ersten Lesung des Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der 
Informationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb) erklären der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
das "Geistige Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, 
Dr. Günter Krings MdB:
Die technische Entwicklung im digitalen Zeitalter verlangt vom 
Gesetzgeber die Schaffung einer starken Rechtsposition für den 
Urheber. Beim Urheberrechtgesetz handelt es sich um nichts weniger 
als um das Grundgesetz der modernen Wissensgesellschaften. Dieser 
Anforderung muss das Gesetz auch in Zukunft standhalten können.
Der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung geht dabei in die 
richtige Richtung. Ein falsches Zeichen hingegen wäre es gewesen, 
Urheberrechtsverletzung durch die Einführung einer strafrechtlichen 
Bagatellklausel zu einem Kavaliersdelikt herabzustufen. Dank des 
Einsatzes von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der 
Unionsfraktion konnte eine strafrechtliche Bagatellklausel verhindert
werden, die noch im Entwurf der rot-grünen Vorgängerregierung 
vorhanden war. Für die Öffentlichkeit muss deutlich werden, dass der 
Staat körperliches und geistiges Eigentum gleichwertig behandelt.
Der Bundestag wird sich im weiteren Verfahren intensiv mit der 
Regierungsvorlage auseinandersetzen. Um dies auch angemessen tun zu 
können, hat der Rechtsausschuss bereits eine Anhörung zu dem 
Gesetzesvorhaben beschlossen, die noch für dieses Jahr geplant ist.
Dabei sollen insbesondere Lösungen gefunden werden, die zur 
Rechtssicherheit bei der Privatkopie führen, die ein effizientes 
Verfahren zur Ermittlung von Pauschalabgaben  zum Inhalt haben und 
die im Rahmen eines fairen Interessensausgleich die Urheberrechte 
auch im Wissenschaftsbereich wahren.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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