Götz: Die Entlastung der Kommunen steht nicht zur Debatte
Berlin (ots)
Zur Diskussion über die Entlastung der Kommunen im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die aus dem Ruder laufenden Ausgaben bei Hartz IV müssen eingegrenzt werden. Deshalb ist auch im Interesse der Kommunen eine grundlegende und passgenaue Optimierung des gesamten Hartz IV Prozesses dringend geboten, damit wirklich Bedürftigen auch in Zukunft geholfen werden kann.
In der Koalitionsvereinbarung wurde festgelegt, dass an dem Ziel, die Kommunen im Rahmen von Hartz IV um bundesweit 2,5 Mrd. zu entlasten, festgehalten wird. Dass diese kommunale Entlastung auch für die Zukunft verlässlich geregelt ist, liegt im Interesse der gesamten Bevölkerung. Schließlich sollen die Kommunen mit diesen Mitteln in die Lage versetzt werden, unter anderem den im Tagesbetreuungsausbaugesetz geregelten Ausbau der Kinderbetreuung zu finanzieren.
Während das alte rot-grüne Kabinett noch kurz vor der Regierungsübergabe einen Gesetzentwurf beschloss, der bei den Kosten der Unterkunft eine rückwirkende Absenkung des Anteils des Bundes gegen Null vorsah, versucht es Finanzminister Steinbrück für den Haushalt 2007 mit einem Kompromiss. Ob sich seine Vorstellung über den Bundesanteil an den Unterbringungskosten der ALG II-Empfänger am Ende mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung deckt, wird sich zeigen. Dabei sind auch die Kostenrechnungen der Kommunen zu berücksichtigen.
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