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Aigner/Grütters: 10-Punkte für einen zukunftsfähigen Hochschulpakt

Berlin (ots)

Zur Vorlage des 10-Punkte-Papiers der AG Bildung
und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären die bildungs- 
und forschungspolitische Sprecherin, Ilse Aigner MdB, und der 
zuständige Berichterstatterin, Prof. Monika Grütters MdB:
Mit einem 10-Punkte-Papier gibt die Arbeitsgruppe Bildung und 
Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Impulse für den 
Hochschulpakt 2020. Dieser steht nach der Verabschiedung der 
Föderalismusreform auf einer sicheren Rechtsgrundlage und muss nun 
zügig vorangebracht werden.
Es geht um Kapazität und Qualität gleichermaßen. Neben der 
Föderalismusreform weist der Hochschulpakt den Weg in eine moderne 
und zukunftsorientierte Hochschulausbildung in Deutschland. So kommt 
im Interesse der Studierenden endlich auch Bewegung in die 
Wissenschaftsstrukturen.
Die Instrumente müssen so flexibel sein, dass sie den regional 
sehr unterschiedlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Grundsätzlich 
gilt, dass zunächst die vorhandenen Kapazitäten in Deutschland 
ausgenutzt werden müssen, bevor anderenorts neue aufgebaut werden. 
Obwohl in den neuen Ländern die Abiturientenzahlen in den nächsten 
Jahren sinken, muss es der Hochschulpakt ermöglichen, die Kapazitäten
dort zu erhalten. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der 
neuen Länder sind die Hochschulen als Innovationskerne essentiell. 
Die neuen Länder müssen daher ihre Anforderungen an den Pakt zügig 
formulieren.
Besonders wichtig ist, dass die Länder sich verpflichten, die 
Mittel, die sie vom Bund für den Hochschulbau erhalten, mit 
Landesmitteln in gleicher Höhe wie bisher aufzustocken. Dazu bedarf 
es einer entsprechenden Selbstverpflichtung der Länder.
"Intelligenter und flexibler Einsatz" heißt die Devise bei der 
Erweiterung der Personalkapazitäten. Stärker als bisher am 
tatsächlichen Bedarf orientiert, gehört dazu die Einführung. der 
Personalkategorie des Lecturers ebenso wie die Einrichtung und 
Förderung von Forschungsprofessuren. Forschung und Lehre gehören an 
Universitäten untrennbar zusammen, müssen aber nicht unbedingt immer 
in Personalunion betrieben werden. Für den einzelnen Hochschullehrer 
sollten forschungs- und lehrintensive Zeiten abwechseln können.
Beim Hochschulpakt darf es nicht nur um die Frage gehen, was der 
Bund und was die Länder zahlen, sondern auch um die Erschließung 
privater Mittel. Die Hochschulen müssen für diese Aufgabe aufgestellt
werden mit Anreizsystemen, wie der Forschungsprämie zur Einwerbung 
von Forschungsaufträgen aus der mittelständischen Wirtschaft, durch 
die Erleichterung der Einstellungen von Personal auf 
Drittmittelstellen, vor allem aber durch mehr finanzielle Autonomie 
auf der Einnahmen- wie Ausgabenseite. Die Hochschulen müssen sich 
sowohl über die Vermarktung von Forschungsergebnissen, über 
Spin-Off-Unternehmen und das eigenverantwortliche Management ihrer 
Gebäude und Flächen Finanzmittel erschließen können.
Mehr Effizienz im Hochschulsystem heißt, mehr Studierende als 
bisher zu einem Abschluss zu bringen. Nicht die Steigerung der 
Studierendenquote, sondern der Absolventenquote ist die richtige 
Zielmarke für den Hochschulpakt. Neben der Verbesserung der Betreuung
sind gezielte Hilfen zur Professionalisierung von Studienberatung und
Studierendenauswahl durch die Hochschulen wichtiger Teil des 
Hochschulpaktes.
Eindeutig nicht in den Hochschulpakt gehören Verschiebebahnhöfe, 
wie der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministers 
Zöllner, nach dem die Herkunftsländer für die in anderen 
Bundesländern studierenden Landeskinder zahlen sollen. Weder würden 
bei bundesweiter Betrachtung Kapazitäten aufgebaut, noch die Qualität
von Lehre und Forschung verbessert.
Das Papier ist unter der Adresse 
http://www.cducsu.de/upload/hochschulpakt060714.pdf  abrufbar.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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