Aigner/Grütters: 10-Punkte für einen zukunftsfähigen Hochschulpakt
Berlin (ots)
Zur Vorlage des 10-Punkte-Papiers der AG Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklären die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin, Ilse Aigner MdB, und der zuständige Berichterstatterin, Prof. Monika Grütters MdB:
Mit einem 10-Punkte-Papier gibt die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Impulse für den Hochschulpakt 2020. Dieser steht nach der Verabschiedung der Föderalismusreform auf einer sicheren Rechtsgrundlage und muss nun zügig vorangebracht werden.
Es geht um Kapazität und Qualität gleichermaßen. Neben der Föderalismusreform weist der Hochschulpakt den Weg in eine moderne und zukunftsorientierte Hochschulausbildung in Deutschland. So kommt im Interesse der Studierenden endlich auch Bewegung in die Wissenschaftsstrukturen.
Die Instrumente müssen so flexibel sein, dass sie den regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Grundsätzlich gilt, dass zunächst die vorhandenen Kapazitäten in Deutschland ausgenutzt werden müssen, bevor anderenorts neue aufgebaut werden. Obwohl in den neuen Ländern die Abiturientenzahlen in den nächsten Jahren sinken, muss es der Hochschulpakt ermöglichen, die Kapazitäten dort zu erhalten. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der neuen Länder sind die Hochschulen als Innovationskerne essentiell. Die neuen Länder müssen daher ihre Anforderungen an den Pakt zügig formulieren.
Besonders wichtig ist, dass die Länder sich verpflichten, die Mittel, die sie vom Bund für den Hochschulbau erhalten, mit Landesmitteln in gleicher Höhe wie bisher aufzustocken. Dazu bedarf es einer entsprechenden Selbstverpflichtung der Länder.
"Intelligenter und flexibler Einsatz" heißt die Devise bei der Erweiterung der Personalkapazitäten. Stärker als bisher am tatsächlichen Bedarf orientiert, gehört dazu die Einführung. der Personalkategorie des Lecturers ebenso wie die Einrichtung und Förderung von Forschungsprofessuren. Forschung und Lehre gehören an Universitäten untrennbar zusammen, müssen aber nicht unbedingt immer in Personalunion betrieben werden. Für den einzelnen Hochschullehrer sollten forschungs- und lehrintensive Zeiten abwechseln können.
Beim Hochschulpakt darf es nicht nur um die Frage gehen, was der Bund und was die Länder zahlen, sondern auch um die Erschließung privater Mittel. Die Hochschulen müssen für diese Aufgabe aufgestellt werden mit Anreizsystemen, wie der Forschungsprämie zur Einwerbung von Forschungsaufträgen aus der mittelständischen Wirtschaft, durch die Erleichterung der Einstellungen von Personal auf Drittmittelstellen, vor allem aber durch mehr finanzielle Autonomie auf der Einnahmen- wie Ausgabenseite. Die Hochschulen müssen sich sowohl über die Vermarktung von Forschungsergebnissen, über Spin-Off-Unternehmen und das eigenverantwortliche Management ihrer Gebäude und Flächen Finanzmittel erschließen können.
Mehr Effizienz im Hochschulsystem heißt, mehr Studierende als bisher zu einem Abschluss zu bringen. Nicht die Steigerung der Studierendenquote, sondern der Absolventenquote ist die richtige Zielmarke für den Hochschulpakt. Neben der Verbesserung der Betreuung sind gezielte Hilfen zur Professionalisierung von Studienberatung und Studierendenauswahl durch die Hochschulen wichtiger Teil des Hochschulpaktes.
Eindeutig nicht in den Hochschulpakt gehören Verschiebebahnhöfe, wie der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministers Zöllner, nach dem die Herkunftsländer für die in anderen Bundesländern studierenden Landeskinder zahlen sollen. Weder würden bei bundesweiter Betrachtung Kapazitäten aufgebaut, noch die Qualität von Lehre und Forschung verbessert.
Das Papier ist unter der Adresse http://www.cducsu.de/upload/hochschulpakt060714.pdf abrufbar.
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