Kampeter: Keine Entwarnung bei der Langzeitarbeitslosigkeit
Berlin (ots)
Anlässlich der neusten Arbeitsmarktzahlen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:
Die Nachrichten aus Nürnberg sind erfreulich. Die konjunkturelle Belebung hält an und zeigt weiter positive Effekte am Arbeitsmarkt. Positiv ist insbesondere, dass der Rückgang der konjunktursensiblen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gestoppt werden konnte. Dies hat entlastende Effekte auf den Bundeshaushalt. Auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II ist erstmals deutlich rückläufig (minus 110.000).
Gleichwohl besteht kein Anlass zur Entwarnung. Von einer Trendwende am Arbeitsmarkt kann noch keine Rede sein. Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen fand nahezu ausschließlich bei der beitragsfinanzierten Kurzzeitarbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB III statt. Hier wirken insbesondere konjunkturelle Einflüsse und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Dagegen hat sich die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Langzeitarbeitslosigkeit (Rechtskreis SGB II) bisher wenig verändert. Der Berg der Probleme liegt hier noch vor uns. Die Arbeitslosigkeit liegt hier beständig bei 2,8 bis 3 Millionen Menschen. Viele haben nur geringe Beschäftigungschancen und nur ein geringer Teil von ihnen kehrt in den ersten Arbeitsmarkt zurück. Die Schere zwischen der Entwicklung im SGB II und SGB III öffnete sich im 1. Halbjahr 2006 immer weiter. Lag der Anteil der SGB II-Arbeitslosen zu Jahresbeginn 2006 noch bei 58 %, so betrug er im Juli bereits 65 %.
Aus Sicht des Bundeshaushalts brauchen wir mehr "power" auf dem Arbeitsmarkt. Zum einen bei der Arbeitsnachfrage durch die Unternehmen: sie würde die Bedingung für den weiteren Rückgang der Arbeitslosenzahlen im SGB III-Bereich nachhaltig verbessern und auch den Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit stärker als bisher mitnehmen. Hierzu müssen wir die Wachstumskräfte weiter stärken. Zum anderen mehr "power" beim Arbeitsangebot: wir müssen die Anreize zur Arbeitsaufnahme insbesondere im Niedriglohnbereich dort wieder herstellen, wo sie zugeschüttet wurden. Auch die Missbrauchsbekämpfung bei Hartz IV, wie sie ab heute mit dem SGB II-Fortentwicklungsgesetz vorgeschrieben ist, geht in die richtige Richtung. Im Herbst werden wir weitere Korrekturen im Hartz IV-Bereich angehen, auch um die überbordenden Ausgaben in den Griff zu bekommen.
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