Gehb: Familien-Solidarität zeitgemäß
Berlin (ots)
Die gegenwärtige Diskussion über die Vorschläge des Generalsekretärs der CDU, Ronald Pofalla, über die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung von Verwandten muss nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, vom Kopf auf die Füße gestellt werden:
Die teilweise hysterischen Reaktionen auf die Äußerungen von Ronald Pofalla machen es aus rechtspolitischer Sicht notwendig, an die Grundsätze des deutschen Unterhaltsrechts zu erinnern:
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Eltern gegenüber ihren Kindern und Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Ein einleuchtender Grund dafür, weshalb dies bei der Inanspruchnahme von ALG II-Mitteln nicht gelten soll, ist nicht ersichtlich. ALG II-Mittel werden nicht aufgrund einer Beitragszahlung des Empfängers, sondern aus Steuermitteln erbracht. In vergleichbaren Fällen, in denen der Staat Sozialleistungen, wie beispielsweise Pflegekosten erbringt, holt er sich dieses Geld ebenfalls bei den Unterhaltspflichtigen wieder. Die Familien-Solidarität wird also ergänzt durch staatliche Sozialleistungen, aber nicht aufgehoben. Leider scheint sich immer mehr die Auffassung festzusetzen, dass der Staat für alles verantwortlich sei. Dies halte ich für falsch. Selbstverständlich gilt es, sowohl die Leistungsfähigkeit des Einzelnen als auch die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen des Kinder- und Elternunterhaltes zu beachten. Doch eine grundsätzliche Aufgabe familiärer Solidarität in allen Notlagen wäre der völlig falsche Weg.
Daher habe ich die Abschaffung der gegenseitigen Unterhaltspflicht bei Arbeitslosengeld II nicht für richtig gehalten. Ich begrüße daher, dass die Koalition für den Herbst eine Revision der Regeln bei Hartz IV vereinbart hat. Es sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob nicht die alten Regeln des Sozialhilferechts mit der familiären Einstandspflicht ohne Altersbegrenzung wieder Anwendung finden sollten.
Es ist nicht einzusehen, weshalb der 35-jährige Millionär nicht für die ALG II-Kosten seines arbeitslosen Vaters einstehen können soll, sondern dass hierfür die Allgemeinheit der Steuerzahler in Anspruch genommen werden muss. Selbstverständlich sind dabei angemessene Freibeträge, die eine unzumutbare Belastung der so genannten "Sandwichgeneration" verhindern, vorzusehen. In dieser Weise ist etwa beim Grundsicherungsgesetz, verdeutlicht durch das SGB XII, verfahren worden. Dort gilt eine Freigrenze von 100.000 EUR, unterhalb derer nicht auf das Einkommen des unterhaltsverpflichteten Kindes zugegriffen werden darf. Diese Diskussion als "schäbiges Vehikel zur Sanierung der staatlichen Sozialsysteme" auf Kosten von Kindern und Familien zu diffamieren, wie dies die FDP tut, ist absolut unangemessen.
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