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Gehb: Familien-Solidarität zeitgemäß

Berlin (ots)

Die gegenwärtige Diskussion über die Vorschläge des
Generalsekretärs der CDU, Ronald Pofalla, über die gegenseitige 
Unterhaltsverpflichtung von Verwandten muss nach Auffassung des 
rechtspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Jürgen Gehb MdB, vom Kopf auf die Füße gestellt werden:
Die teilweise hysterischen Reaktionen auf die Äußerungen von 
Ronald Pofalla machen es aus rechtspolitischer Sicht notwendig, an 
die Grundsätze des deutschen Unterhaltsrechts zu erinnern:
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Eltern 
gegenüber ihren Kindern und Kinder gegenüber ihren Eltern 
unterhaltspflichtig. Ein einleuchtender Grund dafür, weshalb dies bei
der Inanspruchnahme von ALG II-Mitteln nicht gelten soll, ist nicht 
ersichtlich. ALG II-Mittel werden nicht aufgrund einer 
Beitragszahlung des Empfängers, sondern aus Steuermitteln erbracht. 
In vergleichbaren Fällen, in denen der Staat Sozialleistungen, wie 
beispielsweise Pflegekosten erbringt, holt er sich dieses Geld 
ebenfalls bei den Unterhaltspflichtigen wieder. Die 
Familien-Solidarität wird also ergänzt durch staatliche 
Sozialleistungen, aber nicht aufgehoben. Leider scheint sich immer 
mehr die Auffassung festzusetzen, dass der Staat für alles 
verantwortlich sei. Dies halte ich für falsch. Selbstverständlich 
gilt es, sowohl die Leistungsfähigkeit des Einzelnen als auch die vom
Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen des Kinder- und 
Elternunterhaltes zu beachten. Doch eine grundsätzliche Aufgabe 
familiärer Solidarität in allen Notlagen wäre der völlig falsche Weg.
Daher habe ich die Abschaffung der gegenseitigen Unterhaltspflicht
bei Arbeitslosengeld II nicht für richtig gehalten. Ich begrüße 
daher, dass die Koalition für den Herbst eine Revision der Regeln bei
Hartz IV vereinbart hat. Es sollte in diesem Zusammenhang geprüft 
werden, ob nicht die alten Regeln des Sozialhilferechts mit der 
familiären Einstandspflicht ohne Altersbegrenzung wieder Anwendung 
finden sollten.
Es ist nicht einzusehen, weshalb der 35-jährige Millionär nicht 
für die ALG II-Kosten seines arbeitslosen Vaters einstehen können 
soll, sondern dass hierfür die Allgemeinheit der Steuerzahler in 
Anspruch genommen werden muss. Selbstverständlich sind dabei 
angemessene Freibeträge, die eine unzumutbare Belastung der so 
genannten "Sandwichgeneration" verhindern, vorzusehen. In dieser 
Weise ist etwa beim Grundsicherungsgesetz, verdeutlicht durch das SGB
XII, verfahren worden. Dort gilt eine Freigrenze von 100.000 EUR, 
unterhalb derer nicht auf das Einkommen des unterhaltsverpflichteten 
Kindes zugegriffen werden darf. Diese Diskussion als "schäbiges 
Vehikel zur Sanierung der staatlichen Sozialsysteme" auf Kosten von 
Kindern und Familien zu diffamieren, wie dies die FDP tut, ist 
absolut unangemessen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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