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Kaster: Gesetzliche Keule beim Thema Nichtraucherschutz einpacken

Berlin (ots)

Zu aktuell immer stärker werdenden Forderungen nach
einem gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten erklärt der 
Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Bernhard Kaster MdB:
Die Diskussion bei dieser Frage sollte nicht heiß laufen. Wer 
sogar Bußgelder von bis zu 500 EUR für das Rauchen in der 
Öffentlichkeit verhängen will, überspannt den Bogen deutlich. Raucher
und Nichtraucher dürfen nicht gegeneinander aufgebracht werden. 
Unsere Polizei und Ordnungsbehörden haben Besseres zu tun, als 
Raucher zu überführen.
Statt staatlicher Zwangsregelung mit Gesetzen und Bußgeldern 
sollten wir der Gesellschaft wieder mehr zutrauen. Es geht dabei um 
den Erhalt von Freiheiten! Bereits heute darf in öffentlichen Räumen 
wie Flughäfen, Rathäusern oder anderen Behörden kaum mehr geraucht 
werden. Städte und Gemeinden regeln dies eigenständig über das 
Hausrecht. Hierfür braucht man kein neues Gesetz. Auch in fast allen 
Schulen gibt es mittlerweile zu Recht ein Rauchverbot. Die Aufgabe 
des Staates ist es, auf Gesundheitsgefahren hinzuweisen und zu 
schützen. Diese Aufgabe erfüllen wir sehr gut. Die Zahl der Raucher 
nimmt erfreulicherweise immer weiter ab. Daher haben sich die 
Gastwirte bereits freiwillig bereit erklärt, bis zum Jahr 2008 rund 
90 Prozent der Gaststätten mit getrennten Raucher- und 
Nichtraucherbereichen auszustatten.
Wir brauchen eine maßvolle und faire Diskussion. Es ist keine 
Frage, dass Rauchen schädlich ist. Die Aufklärung sollte daher noch 
weiter verstärkt werden, insbesondere bei Jugendlichen. Ein 
gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten schafft jedoch nur neue 
Bürokratie, nimmt weitere Freiheiten weg und schafft Misstrauen im 
Alltag.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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