Bernhardt: Rahmenbedingungen für Private Equity verbessern
Berlin (ots)
Zu den Forderungen der Beteiligungsbranche nach einem Private Equity Gesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Keine Frage, die Union setzt sich ebenso wie die Beteiligungsbranche für eine zügige Einführung eines Private Equity Gesetzes ein. Das Unternehmensbeteiligungengesellschaftengesetz (UBGG) führt nicht nur wegen seines unverständlichen Namens ein Nischendasein, auch inhaltlich ist es antiquiert.
Wir wollen möglicht bald das UBGG erweitern und in ein Private-Equity Gesetz umwandeln. Die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) soll Grundform im Private Equity Markt werden.
Die engen Grenzen des UBGG bei den Investitionsinstrumenten und Anlagegrenzen müssen zwingend überarbeitet werden. Gleichzeitig ist die UBG für weitere Rechtsformen zu öffnen.
Auf Dauer erwartet die Union, dass das Private-Equity Gesetz als finanz- und wirtschaftspolitisches Instrument genutzt werden kann, um gerade Investitionen für Innovationen im Venture Capital Bereich zu fördern.
High-Tech-Gründer und junge Technologieunternehmen benötigen vor allem Wagniskapital, um ihr Wachstum zu finanzieren. Der Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen ist in Deutschland deutlich unterentwickelt. Notwendig ist hierbei, dass eine klare und verlässliche Besteuerung von Venture Capital und Private Equity sichergestellt wird.
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