Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten muss weiter gewährleistet sein
Berlin (ots)
Zu dem Entwurf eines Rechtdienstleistungsgesetzes, den das Bundeskabinett morgen verabschieden wird, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt vom Grundsatz her, dass mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine gesetzliche Neuregelung des Rechtsberatungsrechts erfolgt. Das bisherige Rechtsberatungsgesetz ist mittlerweile durch eine umfangreiche Rechtsprechung der Bundesgerichte in Teilen derart modifiziert worden, dass eine Neukonzeption notwendig geworden ist.
Oberste Maxime dieser Neukonzeption des Rechtsberatungsrechts wird es sein, die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland für den rechtsuchenden Bürger zu erhalten. Von daher ist es außerordentlich begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf dazu bekennt, dass auch künftig qualifizierter und umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht werden darf und nicht von Hobbyanwälten. Nur diese Berufsgruppe ist sowohl von ihrer Ausbildung als auch aufgrund besonderer berufsrechtlicher Anforderungen (Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) her in der Lage, den Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden. Es käme schließlich auch niemand auf die Idee, im OP-Saal mit einem Hobbyarzt, der eine Operation am offenen Herzen durchführen soll, konfrontiert zu werden.
Soweit aufgrund der Rechtsprechung der Bundesgerichte gewisse Öffnungen des anwaltlichen Beratungsmonopols notwendig sind, wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens intensiv und im konstruktiven Dialog mit den Betroffenen geprüft werden, ob die insoweit gefundenen Regelungen insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung angemessen und zielführend sind.
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