Fromme: Wohnortezuweisungsgesetz für Spätaussiedlerintegration nicht mehr notwendig
Berlin (ots)
Anlässlich der erheblich zurückgehenden Zuzugszahlen deutscher Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Durch den deutlichen Rückgang beim Zuzug deutscher Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland auf rund 10.000 Personen in diesem Jahr ist zu prüfen, ob das Wohnortezuweisungsgesetz mit den damit verbundenen Einschränkungen der Freizügigkeit der zu uns kommenden Spätaussiedler abgeschafft werden kann.
Das Gesetz ist geschaffen worden, als bis zu 400.000 Spätaussiedler jährlich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, mit dem Ziel die damit verbundenen Aufgaben der Zuwanderung und Integration gleichmäßig auf Länder und Kommunen zu verteilen.
Insgesamt verbindet sich mit dem Wohnortezuweisungsgesetz eine über 10jährige Erfolgsgeschichte. Durch die Zuweisung des Wohnortes für einen Zeitraum von drei Jahren konnten die Lasten der Integration gleichmäßig auf Länder und Kommunen verteilt und ein erheblicher Beitrag zur Akzeptanz der deutschen Spätaussiedler in der Bevölkerung geleistet werden.
Nachdem der Spätaussiedlerzuzug sich aber für das Jahr 2006 auf geschätzte ca. 10.000 Personen verringert hat und auch mittelfristig damit zu rechnen ist, dass der Spätaussiedlerzuzug nicht mehr das Niveau vergangener Jahre erreichen wird, ist die Notwendigkeit und die Geschäftsgrundlage für ein Wohnortezuweisungsgesetz entfallen.
Das Wohnortezuweisungsgesetz hat den Spätaussiedlern einiges zugemutet und sie in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt. Dies war vor dem Hintergrund hoher Zuzugszahlen unumgänglich und ein wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche Integration. Dieses Element ist aber nun entbehrlich geworden.
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