Klöckner: Fahrgastrechte bei Zugverspätungen regeln!
Berlin (ots)
Zu den jüngsten Meldungen über die Unpünktlichkeit der Deutschen Bahn im Fernverkehr erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Nur 68 Prozent Pünktlichkeit beim Fernverkehr der Deutschen Bahn sind alarmierend. Ein Grund mehr, die Fahrgastrechte nun endlich gesetzlich zu regeln. Der Bahnkunde sollte für den Kauf seiner Fahrkarte jederzeit die versprochene Dienstleistung erwarten können. Denn er tritt beim Kauf eines Tickets für eine klar definierte Leistung, die aber durch die Unpünktlichkeit so nicht erbracht wurde, in Vorleistung. Hat ein Zug etwa eine Dreiviertelstunde Verspätung, kann man nicht von einer mangelfreien Abwicklung reden. Deshalb sollte bereits ab 30 Minuten der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Und auch wenn ein Zug ausfällt oder bereits vor Abfahrtsbeginn schon so viel Verspätung hat, dass die Reise sinnlos wird, muss der Kunde davon zurücktreten können und den Fahrpreis erstattet bekommen.
Eine gesetzliche Regelung wäre nicht nur für den Verbraucher der richtige Weg. Auch für die Deutsche Bahn kann dies ein Ansporn sein, um wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten anders zu kalkulieren.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell