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Klöckner: Fahrgastrechte bei Zugverspätungen regeln!

Berlin (ots)

Zu den jüngsten Meldungen über die Unpünktlichkeit
der Deutschen Bahn im Fernverkehr erklärt die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Nur 68 Prozent Pünktlichkeit beim Fernverkehr der Deutschen Bahn 
sind alarmierend. Ein Grund mehr, die Fahrgastrechte nun endlich 
gesetzlich zu regeln. Der Bahnkunde sollte für den Kauf seiner 
Fahrkarte jederzeit die versprochene Dienstleistung erwarten können. 
Denn er tritt beim Kauf eines Tickets für eine klar definierte 
Leistung, die aber durch die Unpünktlichkeit so nicht erbracht wurde,
in Vorleistung. Hat ein Zug etwa eine Dreiviertelstunde Verspätung, 
kann man nicht von einer mangelfreien Abwicklung reden. Deshalb 
sollte bereits ab 30 Minuten der Kunde ein Recht auf Entschädigung 
haben. Und auch wenn ein Zug ausfällt oder bereits vor Abfahrtsbeginn
schon so viel Verspätung hat, dass die Reise sinnlos wird, muss der 
Kunde davon zurücktreten können und den Fahrpreis erstattet bekommen.
Eine gesetzliche Regelung wäre nicht nur für den Verbraucher der 
richtige Weg. Auch für die Deutsche Bahn kann dies ein Ansporn sein, 
um wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder 
pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten 
anders zu kalkulieren.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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