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Börnsen: Keine Erhebung von GEZ-Gebühren auf Internet-PC's!

Berlin (ots)

Anlässlich der Vereinbarung der Rundfunkkommission
der Länder, die Entscheidung über die Festsetzung von GEZ-Gebühren 
für internetfähige Computer an die Ministerpräsidentenkonferenz 
abzugeben, erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:
Rundfunk ist in erster Linie ein Kulturgut. Diese Auffassung ist 
für die Kultur- und Medienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
neben der Sorge über zunehmende Gebühren-Belastungen für die Bürger 
Veranlassung, sich an der laufenden Diskussion um die Erhebung von 
Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer von Bundesseite aus zu 
beteiligen, auch wenn in Deutschland Fragen der Finanzierung des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheiten der Bundesländer 
sind.
Den Vorschlag der ARD, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige 
Computer zu erheben, lehnen wir unter den derzeitigen Voraussetzungen
ab. Nach einer Online-Studie von ARD und ZDF rufen nur vier Prozent 
der Internetnutzer Radio-Livestreams ab, gleichzeitig können 
Selbständige bis zu dreimal herangezogen werden. Die von den 
öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst geschätzten Mehreinnahmen 
betragen nicht mehr als ca. fünf Millionen Euro. Aus diesen 
Konsequenzen wird ersichtlich, dass es sich bei der Computergebühr 
nur vordergründig um Erlöse, tatsächlich aber um eine strategische 
Weichenstellung für die Finanzierung künftiger Übertragungswege 
handelt.
Die Interessenvertretung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zur 
Sicherung ihrer Arbeit ist durchaus berechtigt; aber es gebietet eine
faire Debatte, auch weitergehende Aspekte offen zu legen. Dazu gehört
der Hinweis, dass die geplante Erhebung der reinen Rundfunkgebühr auf
internetfähige Computer in Höhe von 5,52 Euro nur ein erster Schritt 
ist und aller Wahrscheinlichkeit nach die Erhebung der Gesamtgebühr 
in Höhe von 17,03 Euro folgen wird.
Daher wäre der richtige Weg, trotz der vorliegenden Beschlusslage 
zum jetzigen Zeitpunkt keine Rundfunkgebühren für internetfähige 
Computer zu erheben und das bis zum 31. Dezember 2006 geltende 
Moratorium für neuartige Rundfunkgeräte bis 2009 zu verlängern, wie 
es der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein 
vorgeschlagen haben, ebenso Staatsminister Bernd Neumann MdB. Dieser 
Zeitraum sollte für eine zielführende Debatte genutzt werden, wie 
angesichts der neuen technologischen Entwicklungen die Erfassung von 
Rundfunkgebühren angemessen gestaltet werden kann.
Die Länder und die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten sollten in diesem Sinne tätig werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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