Hüppe: Merkzeichen "B" - Schwerbehinderte entscheiden selbst über Begleitperson
Berlin (ots)
Anlässlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begleitung schwerbehinderter Personen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist es gelungen, endlich eine befriedigende Lösung zum Merkzeichen "B" zu finden. Dies entspricht einem Vorschlag der Union, der in der vergangenen Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden hatte.
Gemäß dieser Beschlussempfehlung werden Schwerbehinderte eine "Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson" in öffentlichen Verkehrsmitteln haben. Ob sie davon Gebrauch machen, entscheiden sie selber. Der Wortlaut im Schwerbehindertenausweis wird entsprechend geändert.
Gleichzeitig wird auch im Gesetz klargestellt, dass die Betroffenen, auch wenn sie keine Begleitperson mitnehmen, keine Gefahr für sich oder andere darstellen. Insbesondere sind sie nicht zur Inanspruchnahme von Begleitung verpflichtet. Die bisherige missverständliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis hat häufig dazu geführt, dass behinderten Menschen der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen oder Schwimmbädern verwehrt wird, wenn sie keine Begleitperson dabei haben.
Vielfach war das bisherige Merkzeichen "B" als Pflicht Schwerbehinderter missverstanden worden, eine Begleitperson mitzunehmen. So hatte die Musterbadeordnung des Bundesfachverbands Öffentliche Bäder (BÖB) dazugeführt, dass behinderte Menschen nicht mehr ohne Begleitperson in Schwimmbäder gelassen wurden. Ein Motorradfahrer hatte gerichtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Wohneinrichtung durchgesetzt mit der Begründung, dass sich seine Unfallgegnerin mit Merkzeichen "B" nicht unbegleitet im Straßenverkehr hätte bewegen dürfen.
Neue Schwerbehindertenausweise werden mit der neuen Formulierung ausgegeben, alte Ausweise werden auf Antrag geändert. Es ist erfreulich, dass damit eine unnötige und häufig ausgrenzende Barriere beseitigt wird.
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