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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Krings: Gläubiger im Insolvenzfall gleich behandeln

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des
Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz 
der Altervorsorge und zur Anpassung des Rechts der 
Insolvenzanfechtung erklären der Berichterstatter, Dr. Günter Krings 
MdB und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die zur Anhörung geladenen Experten begrüßten einhellig den ersten
Teil des Gesetzentwurfes, mit dem die Altersvorsorge von 
Selbständigen vor der Pfändung geschützt werden soll. Die 
Altersvorsorge, die ein Selbständiger aufbaut, unterliegt zurzeit 
noch voll der Pfändung von Gläubigern. Damit ist bei einer nicht 
geringen Zahl von Selbständigen vorprogrammiert, dass sie im Alter 
den Sozialkassen zur Last fallen. Dieser Umstand soll nun durch das 
Gesetz beseitigt werden und eine Angleichung an die Rechtslage für 
Arbeitnehmer herbeigeführt werden. Die Unionsfraktion wird im 
weiteren Gesetzgebungsverfahren die Anregungen der Experten 
aufgreifen und über die Möglichkeit nachdenken, diesen 
Pfändungsschutz sowohl für die Hinterbliebenenversorgung als auch auf
Produkte außerhalb der klassischen Lebensversicherungen auszudehnen.
Eine deutlich schlechtere Bewertung seitens der Sachverständigen 
bekam der Teil des Gesetzes, der die Insolvenzordnung ändern soll. 
Mit diesem Teil wird angestrebt, die Forderungen insbesondere von 
Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern gegenüber anderen 
Gläubigern zu privilegieren, indem die Anfechtungsmöglichkeiten des 
Insolvenzverwalters gegen derartige Forderungen eingeschränkt werden.
Die Sachverständigen bestätigten fast einhellig Bedenken, die seitens
der Unionsfraktion schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in 
den Deutschen Bundestag vorgetragen wurden.
Mit der vorgeschlagenen Regelung würde die Zahl der eröffneten 
Insolvenzverfahren deutlich zurückgehen, da die 
öffentlich-rechtlichen Gläubiger bereits so viel Geld aus dem 
insolventen Unternehmen herausziehen könnten, dass für eine 
Insolvenzeröffnung in vielen Fällen nicht mehr genügend Masse 
vorhanden sein würde. Die Sanierung von Unternehmen und dadurch auch 
die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen würde so deutlich 
erschwert werden.
Des Weiteren werden Fiskus und Sozialversicherungsträger als 
Gläubiger gegenüber den privaten Gläubigern weiter bevorteilt. Schon 
heute sind Finanzämter und Krankenkassen gegenüber privaten 
Gläubigern im Vorteil, da sie sich selbst einen vollstreckungsfähigen
Titel verschaffen können und zudem über eigene Vollstreckungsorgane 
an ihr Geld gelangen können. Wenn sie nun auch in der 
Insolvenzanfechtung einen Vorteil bekämen, hätten kleine Gläubiger 
wie etwa Handwerker und mittelständische Kaufleute immer öfter das 
Nachsehen und würden in vielen Fällen sogar in eine Folgeinsolvenz 
getrieben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt diese Bedenken ernst und 
sieht sie als Bestätigung ihrer Kritik an diesem Teil des 
Gesetzentwurfes. Wir werden uns daher für die Herausnahme der nahezu 
einhellig als kontraproduktiv abgelehnten Teile aussprechen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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