Falk: Bundestag beschließt Einführung des Elterngeldes zum 1.1.2007
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen 2/3. Lesung zum Gesetz zur Einführung des Elterngeldes erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Mit der Verabschiedung des Elterngeldgesetzes trägt die Regierungskoalition den veränderten Lebensentwürfen junger Familien Rechnung. Gerade die Lebensplanung junger Frauen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Heute gehen sie mehrheitlich nicht mehr sehr jung in die Ehe, um dann ganz für die Familie da zu sein, sondern durchlaufen eine ebenso gute Ausbildung wie die Männer, starten in den Beruf und entscheiden sich - meist mit Ende Zwanzig oder Anfang Dreißig - für oder eben gegen Kinder. Für die meisten jungen Frauen ist es keine Frage mehr, ob sie erwerbstätig sein wollen, sondern ob sie trotz Erwerbstätigkeit Kinder bekommen.
Um jungen Familien die Entscheidung für Kinder zu erleichtern, brauchen wir einen abgestimmten Dreiklang aus qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung von Familien in unterschiedlichen Lebensphasen. Hier setzt das Elterngeld an: Es gibt eine Antwort auf den Wunsch der allermeisten Eltern, die erste Zeit im Leben ihres Kindes in der Familie bleiben zu können und federt den Einkommenseinbruch ab, wenn sich Eltern entschließen, eben dafür ihre Erwerbsarbeit zu unterbrechen oder einzuschränken. Der betreuende Elternteil, der seine Erwerbsarbeit ganz oder teilweise reduziert, erhält einen an seinem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich in Höhe von 67% des wegfallenden Erwerbseinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird 12 Monate gezahlt, zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner entschließt, in dieser Zeit die Betreuung zu übernehmen. Ein "Geschwisterbonus" in Höhe von 10%, mindestens 75 Euro, wird gewährt, wenn in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei Kinder unter sechs Jahren leben.
Auf Drängen der Union erhalten auch Alleinverdiener-Familien, in denen ein Partner seine Erwerbsarbeit schon vor der Geburt des Kindes zugunsten der Familienarbeit aufgegeben hat, einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Das unterstreicht, dass der Union alle Lebensentwürfe mit Kindern gleich wichtig sind und jede von den Eltern jeweils gewählte Form des Miteinander-Lebens und Füreinander-Sorgens geschätzt und ernst genommen wird.
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