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Bernhardt: Kabinett bringt Reform der Erbschaftsteuer auf den Weg

Berlin (ots)

Zum Kabinettsbeschluss vom 25. Oktober 2006 zum
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge 
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Otto Bernhardt MdB:
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt den heute im Kabinett 
beschlossenen Entwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge.
Jährlich stehen zahlreiche Unternehmen vor einem 
Generationswechsel. Das Institut für Mittelstandsforschung geht von 
rd. 70.000 Unternehmen mit rd. 680.000 Beschäftigten aus. Mit dem nun
vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Unternehmen den 
Generationswechsel ohne Beeinträchtigung durch Erbschaft- bzw. 
Schenkungsteuer vollziehen und so weiter einen wichtigen Beitrag für 
Wachstum und Beschäftigung leisten können. Damit setzen wir Vorgaben 
des Koalitionsvertrages um, für die sich die Union im Rahmen der 
Koalitionsverhandlungen eingesetzt hatte:
Zum Erhalt von Arbeitsplätzen soll hinsichtlich des produktiven 
Vermögens wie z. B. Maschinen für jedes Jahr der 
Unternehmensfortführung die auf das übertragende Unternehmen 
entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden und ganz 
entfallen, wenn das Unternehmen mindestens zehn Jahre nach Übergabe 
fortgeführt wird.
Voraussetzung für diese sog. Abarbeitungsregelung wird sein, dass 
das Unternehmen in einem dem Gesamtbild der wirtschaftlichen 
Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt wird. Diese "atmende" 
Arbeitsplatzklausel wird den betriebswirtschaftlichen Realitäten 
gerecht und konnte seitens der Union gegenüber einer starren 
Arbeitsplatzklausel, die allein auf die Anzahl der Arbeitsplätze 
abstellt, durchgesetzt werden.
Aber auch in weiteren Punkten trägt der Gesetzentwurf die 
Handschrift der Union: Zunächst ist hervorzuheben, dass die in den 
Gesetzentwürfen der vergangenen Legislaturperiode vorgesehene 
Obergrenze von 100 Mio. Euro entfällt. Darüber hinaus soll bei der 
Frage der erforderlichen Mindestbeteiligungsquote bei 
Kapitalgesellschaften von mehr als 25 Prozent nicht - wie zunächst 
vorgesehen - auf den Begünstigten, sondern auf den Erblasser/Schenker
abgestellt werden; dabei soll eine geringere Beteiligungsquote 
genügen, wenn die Gesellschafter unwiderruflich verpflichtet sind, 
über ihre Anteile einheitlich zu verfügen. Des Weiteren wird es eine 
Freigrenze von 100.000 Euro für Betriebsvermögen geben sowie die 
Möglichkeit, betriebliche Schulden beim nicht begünstigten 
Betriebsvermögen vollständig in Ansatz bringen zu können. Auch wird 
Unternehmensvermögen in anderen EU-Staaten und Staaten des 
Europäischen Wirtschaftsraums einbezogen.
Besonders zu begrüßen ist auch, dass die Erleichterungen bei der 
Unternehmensnachfolge - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - zum 1. 
Januar 2007 in Kraft treten können. Auch wenn der Gesetzentwurf 
dieses Jahr nicht mehr verabschiedet werden kann, so können diese 
begünstigten Regelungen dennoch zum 1. Januar 2007 wirksam werden. 
Der Gesetzentwurf räumt den betroffenen Unternehmern ein 
entsprechendes Antragsrecht auf eine rückwirkende Anwendung der neuen
Regelung ein.
Die Unternehmensnachfolge wird künftig leichter sein und 
insbesondere unsere mittelständischen Unternehmen entlasten!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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