Falk: Weichen für zukunftssichere Rente gestellt
Berlin (ots)
Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte zur gesetzlichen Umsetzung der Rente mit 67 geeinigt. Die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB erklärt hierzu:
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist der Koalition mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze ein zentraler Schritt zur zukunftssicheren Ausgestaltung unseres Rentensystems gelungen. Bei den Verhandlungen haben wir uns von der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung einer durchgängigen Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre für alle Rentenarten leiten lassen. Im Interesse der sozialen Ausgewogenheit gelten allerdings Sonderregelungen für langjährig Versicherte. Wer mehr als 45 Beitragsjahre hat, soll mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren können mit 63 Jahren und Abschlägen von 14,4 Prozent vorzeitig in Ruhestand gehen.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird stufenweise eingeführt. Von 2012 an, beginnend mit dem Jahrgang 1947, bis zum Jahr 2029 steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre. Die Stufen der Anhebung sollen zunächst einen Monat pro Jahr (65 und 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen. Für die Geburtenjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Regelaltersgrenzen werden grundsätzlich auch in den übrigen Rentenarten im Vergleich zur bisherigen Regelung entsprechend um zwei Jahre angehoben. Das gilt z. B. für die Rente der Bergleute, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für die große Witwen- und Witwerrente.
Das Referenzalter für die Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Hinterbliebenenrente wird auf 65 Jahre angehoben. Für erwerbsgeminderte Versicherte mit einer durchgängigen Erwerbsbiographie bleibt es beim Referenzalter 63 Jahre. Danach können 63-jährige Versicherte mit 35 Beitragsjahren bis zum Jahr 2023 weiter abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab dem Jahr 2024 gilt dies nur noch für 63-jährige erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Beitragsjahre erreicht haben.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll auch auf die Alterssicherung der Landwirte, in das Versorgungsrecht der Beamten sowie in andere Bereiche wie z. B. die Unfallversicherung und die Künstlersozialversicherung übertragen werden. Sie wird zudem in den Systemen der zusätzlichen Altersvorsorge nachvollzogen werden.
Die günstige wirtschaftliche Entwicklung im laufenden Jahr sowie die sich abzeichnende positive Entwicklung für 2007 stabilisiert die Einnahmen der Rentenversicherung deutlich. Um auch in den Jahren 2008 und 2009 den Beitragssatz stabil zu halten, wird an der im Koalitionsvertrag beschlossenen Anhebung des Rentenbeitrags auf 19,9 Prozent festgehalten.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Die Koalition hat sich daher auch darauf verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsquote älterer Menschen deutlich zu erhöhen.
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