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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bleser/Jordan: Tierzuchtrecht wird neu geregelt

Berlin (ots)

Zum Abschluss der Verhandlungen zum Tierzuchtrecht
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB und der zuständige Berichterstatter, Dr. Hans-Heinrich Jordan 
MdB:
Mit dem Beschluss des Bundestagsausschusses Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ein weiterer Schritt 
unternommen, um die bisherigen Regelungen zur künstlichen Besamung an
das EU-Recht zur Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und 
Niederlassungsfreiheit anzupassen. Gleichfalls wird auf die 
praktische und rechtliche  Entwicklung in einigen Bundesländern 
reagiert.
Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass sich der Staat mit 
diesem neuen Recht nicht aus der hoheitlichen Verantwortung 
zurückzieht, sondern sie neu gestaltet und den Tierzuchtverbänden, 
-organisationen und -betrieben eine höhere Verantwortung ermöglicht. 
Schwerpunkt ist vor allem die Übertragung der bisherigen 
Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung an Zuchtorganisationen. Die 
zuständigen staatlichen Behörden stehen in der Pflicht und 
Verantwortung ein umfangreiches Monitoring über die Entfaltung und 
Sicherung der genetischen Vielfalt bei Haustierbeständen zu 
gewährleisten.
Wie schon jetzt, können die Länder jeweils länderspezifische 
Regelungen zur staatlichen Mitwirkung und Wahrnehmung von Aufgaben 
zur Leistungskontrolle und Zuchtwertschätzung festlegen und anwenden.
Im Ergebnis einer umfangreichen Diskussion und in Anlehnung an den 
Förderzeitraum der EU bis 2013 wird jetzt eine Verlängerung des 
Übergangszeitraumes von ehemals 4 Jahren um 2 Jahre, dass heißt bis 
zum 31.12.2013 ermöglicht.
Die CDU/CSU-Arbeitsgruppe ELV unterstützt ausdrücklich, dass 
Beihilfen für den Tierzuchtbereich insbesondere für die Förderung der
genetischen Qualität durch die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstrukturen 
und Küstenschutz (GAK) nutzbar sind. Seitens des BMELV sollten die 
Aktivitäten hierzu bei der EU-Kommission fortgesetzt werden.
Die Zuchtverbände und Zuchtorganisationen sind nun gefordert, sich
auf die neuen Gestaltungsmöglichkeiten einzurichten und 
zukunftsfähige Maßnahmen einzuleiten. Für die Bundesländer ergeben 
sich gleichfalls neue Anforderungen in der Mitwirkung zugunsten einer
vielfältigen wirtschaftlichen Entwicklung in der deutschen Tierzucht 
und deren Wettbewerbsfähigkeit.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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