Uhl: Mit Amtshilfe kann man Terroranschläge nicht abwehren
Berlin (ots)
Die SPD hat erklärt, nach Änderung des Art. 35 GG könnte die Bundeswehr terroristische Bedrohungen aus der Luft abwehren. Nicht nur Naturkatastrophen und schwere Unglücksfälle, sondern auch Terroranschläge sollen danach die Amtshilfe der Bundeswehr im Innern erlauben. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Würden damit ausreichend Konsequenzen aus dem Luftsicherheits-Urteil gezogen? Könnten Kampfflugzeuge somit zur Not Flugzeuge abschießen?
Nein. Eine redaktionelle Änderung des Art. 35 lässt lediglich Amtshilfe in Folge von eingetretenen Terroranschlägen zu. Amtshilfe versteht sich als Indienststellung der Bundeswehr ohne Kampfauftrag und Polizeibefugnisse. Das wäre auch bislang möglich, wenn man eingetretene Terroranschläge als Unglücksfälle auslegte.
Ein Einsatz mit Zwangsbefugnissen zur Abwehr eines Anschlags bleibt weiterhin ungeregelt. Die Rechtsunsicherheit für Piloten bleibt unverändert bestehen.
Eine Änderung des Art. 35 ist unschädlich, aber kein Beitrag zur Problemlösung. Notwendig wäre eine ausdrückliche Einsatzbefugnis angesichts drohender Terroranschläge. Dazu müssten Art. 87a GG oder Art. 115a GG geändert werden.
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