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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Fahrenschon/Hauer: Transparenzrichtlinie marktgerecht umsetzen

Berlin (ots)

Zur Beratung des
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes im Finanzausschuss des 
Deutschen Bundestages erklären die zuständigen Berichterstatter der 
Koalitionsfraktion, Georg Fahrenschon MdB und Nina Hauer MdB:
CDU/CSU und SPD fördern mit der Umsetzung der 
Transparenzrichtlinie in deutsches Recht einen transparenten 
Finanzmarkt und verbessern die Informationsbasis der Investoren. 
Gleichzeitig erweist sich das von uns erarbeitete Regelwerk dank 
einer richtlinienkonformen und marktgerechten Umsetzung als praxisnah
für die börsennotierten Unternehmen.
Die europäische Transparenzrichtlinie zielt auf europaweit 
einheitliche Regeln für die Berichtspflichten von 
Wertpapieremittenten ab. Zum Beispiel legen börsennotierte 
Unternehmen zukünftig EU-weit vergleichbare Bilanzen, 
Halbjahresfinanzberichte und Zwischenmitteilungen vor. Auf diesem Weg
sollen die Anleger ermutigt werden, die EU als einheitlichen 
Finanzmarkt wahrzunehmen und grenzüberschreitend in Aktien oder 
Anleihen zu investieren.
In diesem Sinne soll dem Grundgedanken des Kapitalmarktschutzes 
und dem Geist der Richtlinie Rechnung getragen werden, ohne zugleich 
unnötige bürokratische Hürden aufzubauen. Getreu des Wortlauts der 
europäischen Richtlinie setzen wir uns daher für die Ausweitung der 
Bilanzkontrolle auf Halbjahresfinanzberichte börsennotierter 
Unternehmen ein. Dabei überprüft die unabhängige Deutsche Prüfstelle 
für Rechnungslegung (DPR) den Inhalt der Halbjahresfinanzberichte, 
wenn ein Anlass, also ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, besteht. 
Das DPR überwacht zurzeit bereits die Jahresberichte der Emittenten 
durch anlassbezogene aber auch stichprobenartige Untersuchungen. 
Durch die Beschränkung auf anlassbezogene Prüfungen bei 
Halbjahresfinanzberichten wird eine ungerechtfertige und nicht 
richtlinienkonforme Mehrbelastung für die Unternehmen vermieden. 
Gleichzeitig bleibt aber für den Anleger gewährleistet, dass die DPR 
im Falle von Bilanzbetrug handlungsfähig ist.
Erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages ist es, die 
Beteiligungstransparenz auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen und so ein 
"Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen zu erschweren. Mit der 
Einführung einer zusätzlichen Meldeschwelle für 
Unternehmensbeteiligungen von 3 % beschreiten wir keinen deutschen 
Sonderweg, sondern orientieren uns an anderen großen Finanzplätzen in
Europa.
Mit dem Wahlrecht bei der prüferischen Durchsicht von 
Halbjahresberichten durch einen Wirtschaftsprüfer wird die 
europäische Richtlinienvorgabe 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.  
Dies fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen und stärkt den 
Finanzplatz Deutschland.
Auch bei den Regelungen zum "Bilanzeid" halten sich CDU/CSU und 
SPD streng an die europäischen Vorgaben. So wird diese persönliche 
Erklärung des Unternehmensvorstands, die die Richtigkeit der Bilanz 
bestätigt, durch die Worte "nach bestem Wissen" unter 
Wissensvorbehalt gestellt. Des Weitern wird die Nichtabgabe des 
Bilanzeids nicht unangemessen strafrechtlich verfolgt, sondern als 
Ordnungswidrigkeit und so mit Bußgeld geahndet.
Den Anforderungen der Richtlinie soll auch bei den 
Zwischenmitteilungen entsprochen werden. Anders als im ursprünglichen
Gesetzentwurf vorgesehen wird den Emittenten nun eine flexiblere 
Zeitspanne für deren Erstellung und Veröffentlichung zur Verfügung 
stehen; eine starre Umsetzung scheint nach den Ergebnissen der 
Anhörung unpraktikabel.
Die Große Koalition zeigt auch beim 
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ihren Willen und ihre Kraft, 
den Finanzmarkt in Deutschland zu stärken. Dabei haben wir ein für 
Emittenten und für Investoren ausgewogenes Regelwerk gefunden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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